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Bayerns Naturschutzgesetz wird aufgeweicht

Nach dem „Rettet die Bienen“-Volksbegehren wurde Bayerns Naturschutzgesetz in vielen Punkten deutlich verschärft. Nun verfolgt die Staatsregierung wieder bei einigen Punkten eine andere Stoßrichtung.

Von dpa

28.07.2026

Für Landwirte ist das Walzen von Ackern und genutzten Flächen sehr wichtig. Wo jedoch etwa Wiesenbrüter leben. (Symbolbild)Patrick Pleul/dpa

Für Landwirte ist das Walzen von Ackern und genutzten Flächen sehr wichtig. Wo jedoch etwa Wiesenbrüter leben. (Symbolbild)Patrick Pleul/dpa

© Patrick Pleul/dpa

Das bayerische Naturschutzgesetz soll aufgeweicht werden. Das Kabinett beschloss bei seiner Sitzung in Starnberg eine Reform des Gesetzes, welche aber final vom Landtag verabschiedet werden muss. Das Gesetz soll bereits ab Anfang 2027 in Kraft treten. „Wir sind in der Überarbeitung dabei, gewisse Dinge einfacher zu machen“, sagte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler). 

Inhaltlich dürfte vor allem ein Punkt bei der geplanten Änderung für Diskussionen sorgen: Das sogenannte Walzverbot für landwirtschaftliche Flächen nach dem 15. März und bis zur ersten Mahd zum Schutz von Tieren soll künftig nur noch auf rund fünf Prozent der Grünland-Flächen gelten. „Es gilt zukünftig nur noch innerhalb der Wiesenbrüterkulisse und umfasst verschiedene Maßnahmen. Auf über 95 Prozent des Grünlands wird das Verbot aufgehoben“, teilte die Staatskanzlei mit. Wo das Verbot wegen dort lebender Wiesenbrüter wie Kiebitzen noch gelten soll, ist Sache der Bezirksregierungen.

Weder Kritik noch Lob vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz

Laut Glauber wird das Walzverbot damit „praxisgerechter“ gestaltet. Auch der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) sprach von einer praktikableren Regelung für Landwirte. „Die Gesetzesänderungen enthalten sinnvolle Anpassungen. Einen substanziellen Fortschritt für Bayerns Natur bringen sie jedoch nicht“, sagte der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer, einer der Mit-Initiatoren des Volksbegehrens. 

Harsche Kritik kam dagegen von den Grünen im Landtag: „Es ist schon zynisch, ausgerechnet am internationalen Tag des Naturschutzes öffentlich an Bayerns Naturschutzgesetz zu sägen“, sagte Fraktionschefin Katharina Schulze.

Erleichterungen für Landwirte bei Umwandlung von Dauergrünland 

Erleichterungen für die Landwirte gibt es - so Glauber - auch durch die in der Reform geplante Änderung bei der Umwandlung von Dauergrünland. Hier solle das „komplexe Regelungsgeflecht zwischen Agrarförderrecht und Naturschutzrecht vereinfacht und das flächendeckende naturschutzrechtliche Umwandlungsverbot aufgehoben werden“, hieß es. 

„Die Bäuerinnen und Bauern, die Flächeninhaber haben immer Sorge gehabt, dass sie ihren Ackerstatus verlieren und mussten dann am Ende Flächen pflügen. Das werden wir jetzt am Ende mit der neuen Gesetzgebung beenden“, sagte Glauber. Das seit Jahren bestehende und damit für den Schutz von Klima und Natur besonders wertvolle Dauergrünland auf besonderen Standorten, etwa Moore und Überschwemmungsgebiete, bleibe aber geschützt. 

Erleichterungen insbesondere für die Landwirtschaft 

„Die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes enthält wesentliche Erleichterungen insbesondere für die Landwirtschaft und sorgt mit weiteren Änderungen für eine Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren“, hieß es von der Staatskanzlei zur Begründung. Dabei wurde betont, dass das mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ erreichte Schutzniveau bleibe bewahrt. Insgesamt seien rund 90 Prozent aller Maßnahmen aus Volksbegehren und Begleitgesetz umgesetzt. Großes Ziel bleibe es, den Artenschwund in Bayern noch wirksamer zu begegnen.

Die Gesetzesnovelle sieht den Angaben zufolge auch Regelungen zur Entbürokratisierung und Verfahrenserleichterung vor. Beispielsweise sei vorgesehen, dass aufwendig generierte Daten über Vorkommen von geschützten Tieren und Pflanzen zur Erfüllung weiterer öffentlicher Aufgaben nutzbar gemacht werden können und nicht erneut erhoben werden müssen.

 

Weniger Haftung für Sitzbänke in der freien Natur

Auch hinsichtlich der Haftung von Kommunen, Vereinen und anderen privaten Initiativen hat die Gesetzesnovelle eine Neuerung parat: Für das Betreten der freien Landschaft wird klargestellt, dass das Verweilen an einfachen Einrichtungen wie Sitzbänken und Informationstafeln immer auf eigene Gefahr erfolgt. Damit solle verhindert werden, dass aus Sorge vor übermäßigen Sicherungspflichten keine Rastmöglichkeiten mehr aufgebaut oder im schlimmsten Fall sogar abgebaut werden.