Verbot von AfD-Landesverband? Brombeer-Koalition uneins
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) kann sich Verbotsverfahren gegen AfD-Landesverbände vorstellen. Ein Koalitionspartner ist da skeptisch - und spricht von einem „Alleingang“ des Ministers.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) spricht sich für Verbotsverfahren gegen AfD-Landesverbände aus. (Archivbild)Martin Schutt/dpa
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Nach einer Eil-Gerichtsentscheidung gegen die Einstufung der Bundes-AfD als extremistisch hat Thüringens Innenminister Georg Maier eine Debatte über ein AfD-Teilverbot angestoßen. In Thüringen sei die Einstufung des AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch rechtskräftig, sagte Maier dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden“, so der SPD-Politiker. „Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich.“
Thüringens BSW-Fraktionschef Frank Augsten ist gegen ein AfD-Verbotsverfahren auf Landesebene. (Archivbild)Martin Schutt/dpa
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Thüringer BSW-Fraktionschef gegen Verbotsverfahren
Kontra für diese Haltung bekommt der 58-Jährige von einem Koalitionspartner. „Ich habe einfach ein Störgefühl, eine Partei zu verbieten, die so einen hohen Zuspruch genießt in der Gesellschaft“, sagte BSW-Fraktionschef Frank Augsten im Landtag in Erfurt. Das Thema werde in seiner Fraktion kontrovers diskutiert.
Er persönlich folge dem Vorschlag von Maier nicht. „Herr Maier macht da wirklich auch ein stückweit Alleingang“, sagte Augsten und mutmaßte, dass Maier, der in Thüringen auch SPD-Chef ist, das Thema für sich als Markenkern sehen könnte.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen, behandeln und sie öffentlich auch nicht so bezeichnen darf. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Thüringens CDU-Fraktionschef Andreas Bühl sagte, man nehme die Entscheidung aus Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis, man müsse aber das Hauptsacheverfahren abwarten. „An unserer Einschätzung bezüglich eines AfD-Verbotsverfahrens hat sich nichts geändert.“ Bühl stand Forderungen nach einem Verbotsverfahren in der Vergangenheit äußerst skeptisch gegenüber.
Ex-Verfassungsrichter hält Teilverbot für möglich
Die vorläufige Entscheidung aus Köln prägt nun die seit Jahren laufende Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Maier war einer der Ersten, die gefordert hatten, ein Parteiverbot ernsthaft zu prüfen. Bisher bezog sich die Diskussion vor allem auf ein mögliches Verbotsverfahren, das sich gegen die gesamte Partei richten könnte.
Unklar ist, ob auch einzelne Landesverbände verboten werden können. Die Thüringer AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wurde 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Landesverfassungsschutzchef Stephan Kramer sagte, die Entscheidung des Kölner Gerichts in der Eilsache sei enttäuschend, aber zu akzeptieren. „Auswirkungen auf die Landeseinstufungen vermag ich nicht zu erkennen.“
Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter M. Huber, hält ein Verbot eines einzelnen AfD-Landesverbandes grundsätzlich für möglich. „Persönlich halte ich es für denkbar“, sagte Huber dem „Focus“. Es gebe noch keine Rechtsprechung zu einem Teilverbot. Er halte aber ein Verbot eines AfD-Landesverbandes für möglich, „weil es ein weniger belastender Eingriff ist“. Huber war früher Innenminister in Thüringen.
Der AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann kritisiert Innenminister Georg Maier (SPD) für dessen Vorstoß zu einem Teilverbot der AfD - und fordert Neutralität. (Archivbild)Martin Schutt/dpa
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Thüringer AfD-Fraktion fordert Neutralität von Maier
Die Thüringer AfD-Fraktion reagierte auf Maiers Vorstoß mit scharfer Kritik. Maier verwische „die Grenze zwischen staatlicher Neutralität und parteipolitischer Auseinandersetzung“, warf ihm der AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann vor.
„Ein Innenminister hat die Aufgabe, das Recht zu achten – nicht, es politisch einzuordnen, wenn ihm das Ergebnis missfällt“, mahnte Mühlmann. Er erwarte von der Landesregierung „ein klares Bekenntnis zur gebotenen Zurückhaltung staatlicher Organe im politischen Wettbewerb“.