Antrag auf Sozialleistungen: Land setzt auf Online-Angebot
Wer auf Grundsicherung angewiesen ist, kann fortan seinen Antrag beim Sozialamt digital stellen. Das betrifft auch andere Leistungen. Die Landesregierung hat einen Zeitplan.
René Wilke freut sich über die Einführung der Sozialplattform. (Archivbild)Bernd von Jutrczenka/dpa
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In Brandenburg sollen künftig wichtige Sozialleistungen vollständig digital beantragt werden können. Ab Donnerstag werde die sogenannte Online-Sozialplattform für den Landkreis Potsdam-Mittelmark verfügbar sein, hieß es in einer Mitteilung des Sozialministeriums. Die Sozialämter der anderen Kreise und kreisfreien Städte bereiteten aktuell die Einführung vor.
Grundsicherung, WBS und Co.
„Die Sozialplattform erspart bei der Beantragung wichtiger Sozialleistungen künftig den Gang zur Behörde“, so ein Sprecher des Sozialministeriums. Das Angebot konzentriere sich zunächst auf die Bereiche Arbeit, Grundsicherung, Wohnraumversorgung und Wohnhilfen. So können dann unter anderem das Grundsicherungsgeld, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohnberechtigungsschein und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Sozialminister René Wilke (SPD) sagte: „Der Start der Online-Sozialplattform ist nicht nur ein Meilenstein bei der Digitalisierung der Behörden unseres Landes, er ist nicht zuletzt auch ein wichtiger Faktor für den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Sozialleistungen müssten unkompliziert, niedrigschwellig und möglichst frei von bürokratischen Hürden sein.
„Ziel der Landesregierung ist es, bis spätestens 2029 die wichtigen Verwaltungsleistungen in Brandenburg flächendeckend online für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten“, schob Digitalminister Benjamin Grimm (SPD) nach. Diesem Ziel komme man mit der Sozialplattform einen großen Schritt näher.
Die Sozialplattform wurde im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen entwickelt und wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrieben. NRW stellt laut Sozialministerium die Entwicklung den anderen Bundesländern zur Verfügung. Das sogenannte EfA-Prinzip („Einer für Alle“) soll dafür sorgen, Doppelentwicklungen zu vermeiden.