Anschläge gegen Parteibüros - Anklage gegen 40-Jährigen
An Ostern werden Flensburger Parteibüros durch Molotow-Cocktails beschädigt. Ein Mann wird vor mehreren Monaten als tatverdächtig ermittelt. Nun gibt es eine Anklage.
Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung Anklage erhoben. (Archivbild)Christian Charisius/dpa
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Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat Anklage gegen einen 40-Jährigen erhoben, der am Osterwochenende mehrere Parteibüros in der Flensburger Innenstadt beschädigt haben soll. Dem Angeklagten werden acht Straftaten zur Last gelegt, in sechs Fällen unter Einsatz eines Molotow-Cocktails, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Am schwersten wiegen demnach vier Fälle der versuchten teils schweren Brandstiftung. Betroffen von diesen Brandanschlägen waren die Büros der Kreisverbände der Parteien Die Linke, Bündnis90/Die Grünen und SPD.
Dass es dabei lediglich zu Beschädigungen und nicht jeweils zu einem Brand der teilweise dauerhaft bewohnten Gebäude kam, beruhte nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen auf dem „ungewollt dilettantischen Vorgehen“ des Angeschuldigten.
Der 40-Jährige soll den Angaben zufolge allein gehandelt haben. Er „wollte mit diesen Taten aktive „Gegenmaßnahmen“ gegen das bestehende politische System ergreifen, nachdem es ihm nicht gelungen war, Mitstreiter für seinen „Widerstand“ zu finden“, so die Staatsanwaltschaft.
Der Mann wurde Anfang Juni festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Flensburg damals Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr. Der Staatsschutz hatte die Ermittlungen übernommen.