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Angriff in Fretterode: DJV sieht Versagen des Rechtsstaats

Wieder sind im nordthüringischen Fretterode Journalisten angegriffen worden. Der Deutsche Journalisten-Verband macht dafür auch ein zu zögerliches Agieren des Rechtsstaats verantwortlich.

Von dpa

26.03.2026

Zwei der rechtsextremen Szene zugehörige Männer sollen in Fretterode ein Journalisten-Team angegriffen haben - die Staatsanwaltschaft ermittelt. -/dpa

Zwei der rechtsextremen Szene zugehörige Männer sollen in Fretterode ein Journalisten-Team angegriffen haben - die Staatsanwaltschaft ermittelt. -/dpa

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat den erneuten Angriff auf Journalisten in Fretterode im Norden Thüringens verurteilt. Übergriffe auf Medienvertreter würden von einigen inzwischen offensichtlich als normal empfunden, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DJV in Thüringen, Mariana Friedrich. „Dabei können sich Täter häufig absurderweise genau in dem Rechtsstaat sicher fühlen, den sie delegitimieren und bekämpfen.“ Das milde Urteil des Landgerichts Mühlhausen, das es nach einem brutalen Überfall auf Journalisten in dem Ort im April 2018 gegeben hatte, habe diesen weiteren Angriff nicht verhindert.

Kritik an Urteil zu früherem Vorfall in Fretterode 

„Diese Tat beweist, dass das Ersturteil nicht geeignet war, die Pressefreiheit und damit unsere Demokratie zu verteidigen“, sagte Friedrich. Ihr Verband habe damals „eine Signalwirkung in die völlig falsche Richtung befürchtet“. „Leider sind unsere Befürchtungen nun bestätigt worden.“

Am Mittwoch waren drei Journalisten in Fretterode attackiert worden. Tatverdächtig sind zwei Männer aus der rechtsextremen Szene. Sie sollen die Journalisten unter anderem mit Reizgas angegriffen und dabei leicht verletzt haben.

Attacke auf Journalisten bereits vor acht Jahren

Bereits vor acht Jahren waren in dem kleinen Ort zwei Journalisten attackiert und schwer verletzt worden. Für diesen Angriff sollen ebenfalls Rechtsextreme verantwortlich gewesen sein. Wegen dieses Angriffs läuft derzeit erneut ein Prozess vor dem Landgericht Mühlhausen. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil dieses Gerichts zu dem Angriff aus dem Jahr 2018 aufgehoben.

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