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AfD-Klage wegen Personalentscheidung für Stiftung

Die AfD-Fraktion verlangt, dass eine Landtagsentscheidung umgesetzt wird. Es geht um die Besetzung eines Stiftungsrats. Der Verfassungsgerichtshof soll sich damit beschäftigen.

Von dpa

20.08.2026

Die AfD-Fraktion klagt wegen einer Personalentscheidung beim Thüringer Verfassungsgericht. (Illustration) Martin Schutt/dpa

Die AfD-Fraktion klagt wegen einer Personalentscheidung beim Thüringer Verfassungsgericht. (Illustration) Martin Schutt/dpa

© Martin Schutt/dpa

Die AfD-Landtagsfraktion verlangt, dass eine Personalentscheidung des Landtags für die Stiftung Ettersberg umgesetzt wird. Es sei deswegen ein Verfahren gegen Landtagspräsident Thadäus König beim Thüringer Verfassungsgericht in Weimar beantragt worden, teilte die AfD-Fraktion in Erfurt mit.

Hintergrund ist, dass der AfD-Abgeordnete Peter Gerhardt im April 2025 zusammen mit Abgeordneten anderer Fraktionen als Mitglied des Stiftungsrats vom Landtag vorgeschlagen wurde. Nach der Stiftungssatzung müssen die Mitglieder des Stiftungsrats aber letztlich durch die Landesregierung berufen werden. Das sei im Fall von Gerhardt nicht passiert, monierte die AfD. 

Die Stiftung Ettersberg widmet sich der Erforschung europäischer Diktaturen des 20. Jahrhunderts. Eine Landtagssprecherin verwies auf die Stiftungssatzung, nach der die Landesregierung das Recht habe, vorgeschlagene Stiftungsratsmitglieder aus wichtigem Grund nicht zu berufen. Das gelte vor allem bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung, die Ziele der Stiftung zu repräsentieren.

Ein Sprecher des obersten Thüringer Gerichts bestätigte den Eingang des Verfahrens der AfD. Die Fraktion will nach eigenen Angaben erreichen, dass König dafür sorgt, dass der Landtagsbeschluss umgesetzt wird. Sie sieht durch die Untätigkeit des Landtagspräsidenten ihre verfassungsrechtlich gewährleisteten Beteiligungsrechte sowie die Rechte des Landtags verletzt.

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