AfD-Anwalt: Verbotsverfahren wäre schädlich
AfD-Anwalt Christian Conrad warnt: Schon das Einleiten eines Verbotsverfahrens könnte der Partei schaden und in den demokratischen Wettbewerb eingreifen.
Christian Conrad ist einer der Anzuhörenden im Thüringer Landtag. In der Sitzung des Justizausschusses geht es um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Martin Schutt/dpa
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Der Jurist und AfD-Rechtsanwalt Christian Conrad hat davor gewarnt, ein Parteiverbotsverfahren trotz Unsicherheiten durchzuführen. „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlich. Denn Sie greifen dann unmittelbar in den demokratischen Wettbewerb ein“, sagte Conrad bei einer Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren im Thüringer Landtag.
Conrad hat die AfD in Vergangenheit mehrfach als Anwalt vertreten. Im Landtag in Erfurt sprach er auf Einladung der Thüringer AfD-Fraktion bei der Anhörung, kurz vor Beginn der Anhörung trat er bei einer AfD-Pressekonferenz auf.
Eingriff in den Wettbewerb
Erwartet wurden am Abend auch noch der Entertainer Hape Kerkeling und der frühere Bundesverfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Grund für die Anhörung im Justizausschuss ist ein Antrag der Thüringer Linke-Fraktion, die erreichen will, dass sich die Landesregierung für den Start eines AfD-Verbotsverfahrens einsetzt - zum Beispiel im Bundesrat.
Conrad wies darauf hin, dass der Antrag für die Regierung rechtlich nicht bindend ist. „Das heißt, das ist allenfalls ein politischer Auftrag“, sagte er. Wenn man sich nicht absolut sicher sei, dass eine Partei zu verbieten sei, dann belege man diese Partei mit der Einleitung eines Verbotsverfahrens mit einem Malus. Schon die Durchführung eines Verfahrens sei für die Partei schädlich und greife in den Wettbewerb ein. „Das ist kein Prüfverfahren. Das ist ein Parteiverbotsverfahren.“ Man ziehe in den Kampf.