Im Zweifel für den Angeklagten
Leserbrief zum Text „Gänse-Jäger aus Velen müssen doch nicht vor Gericht“ vom 5. Januar.

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Die Entscheidung des Amtsgerichts ist die einzig richtige. In einem Strafverfahren gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“.
Jedem, der die Bilder der Gänse gesehen hat, musste klar sein, dass es jedenfalls nicht auszuschließen ist, dass es sich um Hybriden mit Wildgänsen, insbesondere Graugänsen handelte. Darauf hatte ich selbst mehrfach, zum Beispiel innerhalb des Facebook-Auftritts dieser Zeitung, hingewiesen. Die jagdrechtliche Expertise der Personen, deren Meinung diese Zeitung eingeholt hat, ist doch eher fraglich. Was mich als Neubürger im Kreis Borken doch sehr erstaunt, ist die Art und Weise des medialen Umgangs des Kreisjägerschaftsvorsitzenden mit seinen Mitgliedern.
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