Baumschutzssatzung gehört in die Papiertonne
Leserbrief zum Artikel „Neuer Anlauf für Baumschutzsatzung“

© Peter Berger
Schon seit den 1970er Jahren beschäftigen sich immer wieder Rat und Verwaltung der Stadt Borken mit einer Baumschutzsatzung. Mit großer Mehrheit der CDU wurde die Baumschutzsatzung damals abgelehnt, vor allem mit dem Verweis, dass wegen der Satzung auf den Wohnhausgrundstücken keine Bäume gepflanzt werden und wenn, diese vor Erreichen der entsprechenden Größe gefällt werden, um keine Beeinträchtigungen bei Umbau- oderAnbaumaßnahmen zu haben.
Auf die Frage, wer am häufigsten Anträge auf Ausnahme stellen würde, antwortete die damalige Verwaltung, dass dies die Stadt Borken sei, da sehr viele größere Bäume sich in ihrem Eigentum befinden. Somit wurde von einem Stadtverordneten festgestellt, dass die Satzung ein vorzügliches Instrument der Selbstbeschäftigung der Stadtverwaltung sei.
Wer sich vom pflanzenbaulichen Sachverstand der Stadtverwaltung ein Bild machen möchte, kann dies auf dem Schmeinggelände in Weseke nachvollziehen. Hier wurde eine ca. 100-jährige Eiche als Auflage aus dem Kaufvertrag umgepflanzt und zwar mit dem entsprechenden Erfolg.
Ich bin der Meinung, dass sich die Argumente seit den 70er Jahren nicht viel verändert haben und die Entscheidung richtig war. Daher gehört die Baumschutzsatzung in die Papiertonne oder runter vom Bildschirm. Die Bürger sind sogar besser sensibilisiert als in den 70er Jahren.
Gute Kommunalpolitik besteht aus klugen Sachentscheidungen. Ideologie und Bevormundung der Bürger sind falsch am Platz. Bürokratie muss abgebaut werden, vor allem, wenn sie zurSelbstbeschäftigung der Verwaltung führen kann.
Zum Text: Neuer Anlauf für Baumschutzsatzung