Borken

Neuer Anlauf für Baumschutzsatzung

Im Frühsommer hatte sich eine geplante Baumschutzsatzung zum Zankapfel in der Borkener Kommunalpolitik entwickelt. Nun hat die Stadtverwaltung einen zweiten Entwurf vorgelegt. Eine Faustformel lautet: Je dicker ein Baum ist, desto größer die Hürden, ihn fällen zu dürfen.

Von Peter Berger

29.08.2023

Im neuen Entwurf der Baumschutzsatzung ist der Stammumfang von Bäumen, deren Fällung bei der Stadt beantragt werden muss, von einem auf 1,50 Meter erhöht worden (gemessen in einem Meter über dem Erdboden). Die Fichte im Bild könnte also ohne Genehmigung gefällt werden.

Im neuen Entwurf der Baumschutzsatzung ist der Stammumfang von Bäumen, deren Fällung bei der Stadt beantragt werden muss, von einem auf 1,50 Meter erhöht worden (gemessen in einem Meter über dem Erdboden). Die Fichte im Bild könnte also ohne Genehmigung gefällt werden.

© Peter Berger

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