Zwangsausgesiedelte aus DDR-Zeit erhalten Einmalzahlungen
Mehr als 70 Jahre sind die Zwangsaussiedlungen mit zynischen Namen wie „Aktion Ungeziefer“ her. Nun gibt es finanzielle Anerkennung für die Betroffenen. Sie können Anträge stellen.
Das Landesverwaltungsamt ist die zuständige Rehabilitierungsbehörde. (Symbolbild) Hendrik Schmidt/dpa
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In Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr erstmals Betroffene von Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet eine Entschädigungszahlung erhalten. Das Landesverwaltungsamt als zuständige Rehabilitierungsbehörde reichte insgesamt 150.000 Euro an 20 Betroffene aus, wie eine Sprecherin in Halle mitteilte. Grundlage seien Änderungen im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, die zum 1. Juli 2025 in Kraft traten. Damit erhielten nun erstmals auch Personen, die in der früheren DDR zwangsweise aus dem Grenzgebiet ausgesiedelt wurden, eine Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro. Weitere Anträge können gestellt werden.
Tausende Menschen waren ab 1952 aus dem Sperrgebiet zwangsausgesiedelt worden. Die Aktionen, mit denen „politisch unzuverlässige“ Bewohnerinnen und Bewohner aus grenznahen Orten gezwungen wurden, ihr Zuhause zu verlassen, trugen zynische Namen wie „Aktion Ungeziefer“, „Aktion Kornblume“ oder „Aktion Blümchen“.