Politik Inland

Wüst für Änderungen beim Bürgergeld

Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen findet viele Aspekte der heutigen Bürgergeld-Regelung nicht gerecht. Was er ändern würde, erklärt er im Fernsehen.

Von dpa

24.09.2025

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst. (Archivbild)Thomas Banneyer/dpa

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst. (Archivbild)Thomas Banneyer/dpa

© Thomas Banneyer/dpa

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich für Änderungen beim Bürgergeld ausgesprochen. Ob etwa die Übernahme der kompletten Wohnkosten für Bürgergeldempfänger fair sei, sei fraglich, sagte der CDU-Politiker in der ARD-Talkshow „Maischberger“. „Ob das unter dem Gesichtspunkt von Gerechtigkeit zu vereinbaren ist, im Verhältnis zu Menschen, die mit einem kleinen Einkommen das mit ihren Steuern bezahlen, muss man sich sehr genau angucken.“ Die Frage sei auch die Dauer und Höhe der Zahlungen. 

Auf die Frage, ob jemand, der aus dem EU-Ausland nach Deutschland komme und einen Minijob annehme, sofort mit Bürgergeld aufstocken könne, obwohl er nie eingezahlt habe, sagte Wüst: „Ich glaube, wir sollten es ändern.“ Das sei nicht die Idee von europäischer Freizügigkeit und Arbeitnehmerfreizügigkeit gewesen. 

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will zeitnah Vorschläge für eine Reform des Bürgergelds vorlegen. Erwartet werden höhere Sanktionen bei Bürgergeld-Beziehenden, die Jobcenter-Termine nicht wahrnehmen oder eine mögliche Arbeitsaufnahme wiederholt ablehnen.

Wüst: Mit Sondervermögen Schulen und Kindergärten in Ordnung bringen

Wüst hat nach eigener Aussage auch Pläne für das Sondervermögen, das der Bund für Länder und Kommunen zur Verfügung stellen will. „Ich habe zum Sondervermögen eine ganz klare Auffassung. Ein Großteil des Geldes, was bei uns landet davon, werden wir an die Kommunen weitergeben“, sagte der Ministerpräsident. Mit den Mitteln sollten seiner Meinung nach zunächst Schulen und Kindergärten „in Ordnung gebracht“ werden. Aber was genau mit dem Geld geschehe, solle vor Ort entschieden werden. 

Der Bund stellt Ländern und Kommunen insgesamt 100 Milliarden Sondervermögen zur Verfügung. Als bevölkerungsreichstes Bundesland erhält Nordrhein-Westfalen mit 21 Milliarden den größten Anteil davon.

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