Wie das Bauen in NRW einfacher wird
Digitale Bauanträge, weniger Vorschriften, geringere Vermessungskosten: Was sich für Bauherren in NRW ab sofort ändert und wo Genehmigungen künftig entfallen.
Viele Bauvorschriften in NRW sollen künftig entfallen, um das Bauen zu beschleunigen. (Archivbild)A3508 Rolf Vennenbernd/dpa
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Bauen in Nordrhein-Westfalen wird einfacher, und Baugenehmigungen werden beschleunigt. Am Dienstag (1.9.) tritt die vom Landtag beschlossene neue Landesbauordnung in Kraft. Viele bisherige Bauvorschriften entfallen damit künftig. Besonders der Umbau von nicht mehr genutzten Bestandsgebäuden soll erleichtert werden, um mehr Wohnraum zu schaffen. Das ist der neue „BauCode NRW“:
Alles nur noch digital
Der digitale Bauantrag wird Standard. Die bisher erforderliche Schriftform wurde seit 2019 bereits schrittweise abgeschafft und wird nun ganz aufgegeben.
Schluss mit den meisten DIN-Vorschriften
Bisher musste bis ins kleinste Detail geregelt sein, wie viele Steckdosen in einem Raum zu sein haben. Damit ist nun Schluss: 90 Prozent der DIN-Vorschriften müssen künftig nicht mehr beachtet werden. Die Berücksichtigung der sogenannten anerkannten Regeln der Technik wird auf die Beachtung von Sicherheitsvorschriften begrenzt. Damit sind nur noch zehn Prozent der rund 4.000 Baunormen bauordnungsrechtlich verpflichtend.
Ende der doppelten Einmessungspflicht
Bislang werden Bauherrn vielfach mit zwei Vermessungen belastet, obwohl die Daten des bauordnungsrechtlichen Nachweises bereits die Anforderungen des Liegenschaftskatasters erfüllen. Diese doppelte Gebäudeeinmessung wird abgeschafft. Durch die Nutzung digital erhobener Gebäudedaten sowie des bundesweiten Standards „XBau“ können Informationen automatisiert übernommen und Vermessungskosten nach Schätzungen um rund 20 Prozent reduziert werden.
90 Prozent der bisherigen DIN-Vorschriften entfallen. (Symbolbild)Oliver Berg/dpa
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Schneller Bauen mit der Genehmigungsfiktion
Hinter dem komplizierten Begriff steckt ein einfaches Verfahren: Der Bauherr kann künftig schon dann loslegen, wenn die zuständige Behörde nicht schnell genug die Genehmigung erteilt hat. Wird über einen Bauantrag nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entschieden, gilt die Genehmigung unter bestimmten Bedingungen als erteilt. Die Regelung gilt für Bauanträge, die ab dem 1. September 2026 gestellt werden.
Umbau in Bestandsgebäuden
Der Umbau von ehemals gewerblich genutzten Immobilien wie Bürogebäuden und leerstehenden Ladenlokalen wird erleichtert, ebenso das Aufstocken eines Gebäudes um ein Geschoss. Damit soll mehr Wohnraum geschaffen werden.
Die neue Landesbauordnung reduziert dafür zahlreiche Anforderungen an bestehende Bauteile. Die Anforderungen an Tageslicht, Aufstockungen und den Umgang mit genehmigten Bestandsgebäuden werden praxisgerechter ausgestaltet, Prüf- und Nachweispflichten werden reduziert. Für den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben ist keine Baugenehmigung mehr notwendig.
Keine Baugenehmigung für E-Tankstellen
Für die Errichtung von E-Tankstellen und technischen Nebenanlagen wie Transformatoren ist keine Baugenehmigung mehr notwendig. Diese entfällt auch beim Bau von Freiflächensolaranlagen. Auch notwendige Anlagen für den Aufbau des Wasserstoffkern- und -verteilnetzes sowie für den Transport und die Speicherung von Kohlendioxid (CO2) werden genehmigungsfrei gestellt. In der Landwirtschaft entfallen künftig für Gebäude zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bis vier Meter Höhe sowie für Kompostanlagen und Fahrsilos die Baugenehmigungen.
Der Denkmalschutz für Liegenschaften des Landes oder Bundes, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, wird in NRW gelockert. (Symbolbild)Federico Gambarini/dpa
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Das gilt für militärische Anlagen
Auch für Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen militärischer Anlagen entfällt das Baugenehmigungsverfahren. Der Denkmalschutz wird gelockert. Das gilt für Liegenschaften des Landes oder Bundes, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, aber auch der Bundespolizei oder des Zivil- oder Katastrophenschutzes sowie der Unfallhilfe. Dazu gehören auch Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW, Universitätskliniken und Studierendenwerke.