Politik Inland

Streit um Zahlungen an Ex-Minister geht weiter

Letztlich hat die Affäre Thüringens ehemaligen SPD-Wirtschaftsminister Matthias Machnig das Amt gekostet. Es geht um Versorgungs- und Gehaltszahlungen an den Politiker – nun wieder vor Gericht.

Von dpa

26.09.2025

Thüringens Ex-Wirtschaftsminister Matthias Machnig klagt gegen den Freistaat. (Symbolbild) Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Thüringens Ex-Wirtschaftsminister Matthias Machnig klagt gegen den Freistaat. (Symbolbild) Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

© Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Der Rechtsstreit um zu viel gezahlte Bezüge zwischen Thüringens Ex-Wirtschaftsminister Matthias Machnig und dem Land Thüringen geht in eine neue Runde. Am kommenden Dienstag (30. September) verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Weimar. Es handelt sich um ein Berufungsverfahren, wie das Gericht mitteilte. Der ehemalige SPD-Minister wehrt sich gegen die Rückforderung eines Teils seiner früheren Bezüge durch Thüringen. 

Machnig war von Ende 2005 bis November 2009 Staatssekretär im Bundesumweltministerium und direkt im Anschluss bis November 2013 Wirtschaftsminister in Thüringen. Er war laut Gericht aus seinem Amt in Thüringen entlassen worden. Es ging damals um Unstimmigkeiten bei Zahlungen aus seinen beiden Ämtern. 

Problem: Gehalt und Vorsorgebezüge

In Thüringen hatte Machnig, der heute 65 Jahre alt ist, sein Ministergehalt bekommen. Für sein vorhergehendes Amt als Staatssekretär in der Bundesregierung standen ihm grundsätzlich Versorgungsansprüche zu, so das Oberverwaltungsgericht. Die Bundesfinanzdirektion habe Machnig in seiner Zeit als Thüringer Minister nur Versorgungsleistungen „in erheblich reduzierter Höhe“ gezahlt. 

Im Herbst 2013 habe sich dann die Thüringer Landesfinanzdirektion entschieden, die reduzierten Versorgungsbezüge vom Bund vollständig auf Machnigs Ministerbezüge anzurechnen. Er sollte aus Sicht der Finanzdirektion zu viel erhaltene Zahlungen für den kompletten Zeitraum von 2009 bis 2013 zurückerstatten. 

Dagegen erhob der Ex-Minister Widerspruch, den die Thüringer Landesfinanzdirektion zurückwies. Die dagegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Weimar ab. Im Berufungsverfahren wende sich der ehemalige Politiker erneut gegen die Rückzahlungsforderungen des Landes. Das Gericht sprach von er komplizierten Rechtslage.

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