Sonderprüfung im Ordnungsamt Bochum nach Vorwürfen
Einzelfälle oder strukturelles Problem? Eine Reihe von Vorwürfen rund um sexuelle Belästigung und rassistische Äußerungen im Ordnungsamt Bochum beschäftigen die Stadtspitze.
Bochums Oberbürgermeister Jörg Lukat hat nach den Vorwürfen eine Sonderprüfung beauftragt. (Symbolbild)Christoph Reichwein/dpa
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Die Stadt Bochum lässt nach Vorwürfen zu möglichem Fehlverhalten bei Mitarbeitern im Ordnungsamt der Stadt mögliche Missstände prüfen. Nach Recherchen der „WAZ“ soll es innerhalb der Behörde unter anderem rassistische Chats und wiederholte sexuelle Belästigungen gegeben haben. „Wir nehmen die formulierten Vorwürfe sehr ernst“, hieß es in einer Stellungnahme eines Stadtsprechers. Oberbürgermeister Jörg Lukat (SPD) habe daher das Rechnungsprüfungsamt mit einer Sonderprüfung zu den aufgekommenen strukturellen Vorwürfen beauftragt.
Zudem sollen Gespräche mit den Mitarbeitern des kommunalen Ordnungsdienstes geführt werden, hieß es. Nach bisherigem Kenntnisstand der Stadt lägen allerdings „keine Anhaltspunkte für strukturelle oder systemische Probleme“ in der Behörde vor.
Immer wieder arbeitsrechtliche Konsequenzen
Unter Berufung auf mehrere aktuelle und ehemalige Beschäftigte berichtet die „WAZ“ über wiederholtes Fehlverhalten von Mitarbeitern der Behörde. In den vergangenen Jahren hatte es daher laut Stadt bereits eine Reihe arbeitsrechtlicher Maßnahmen, wie Kündigungen, Abmahnungen und weitere disziplinarische Schritte gegeben.
Den Recherchen der Zeitung zufolge soll es in dem Team wiederholt zu sexuell übergriffigem Verhalten gegenüber Kolleginnen gekommen sein. Zudem werfen Kollegen anderen Mitarbeitern diskriminierendes Verhalten vor. Der „Waz“ liegen zudem Chat-Verläufe mit rassistischen Äußerungen vor, in denen unter anderem zynisch kommentierte Hitler-Bildchen geteilt wurden. Die Chats hätten nicht über städtische Kommunikationssysteme stattgefunden, so die Stadt.
Fehlentwicklungen soll frühzeitig entgegengewirkt werden
Man lege großen Wert auf klare Regeln, und funktionierende Kontrollmechanismen und bearbeite Hinweise konsequent, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu treffen, betonte der Sprecher. „Übergriffiges oder belästigendes Verhalten wird nicht toleriert“.
Entsprechend hätten die bereits bekannten Fälle auch stets organisatorische sowie individuelle arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst nach sich gezogen. Wo es strafrechtlich relevantes Verhalten gebe, soll Anzeige erstattet werden.