Politik Inland

Möglicher Fehler bei Stimmenauszählung - AfD prüft Klage

In der Plenarsitzung des Brandenburger Landtags wird das Ergebnis einer Abstimmung ausgezählt. Die AfD-Fraktion sieht einen offensichtlichen Fehler, der nicht geändert wird. Sie reagiert darauf.

Von dpa

25.11.2025

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion, Dennis Hohloch, kritisiert eine Auszählung von Stimmen als falsch (Archivbild).Britta Pedersen/dpa

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion, Dennis Hohloch, kritisiert eine Auszählung von Stimmen als falsch (Archivbild).Britta Pedersen/dpa

© Britta Pedersen/dpa

Nach einer mutmaßlich falschen Auszählung einer Abstimmung im Brandenburger Landtag prüft die AfD-Fraktion eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Bei der Debatte über das geplante Aus in der EU für Verbrennungsmotoren 2035 in der vergangenen Woche beantragte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, das Zählen zu einem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der auf einen AfD-Antrag reagierte.

Das Sitzungspräsidium unter Vizepräsident Rainer Genilke (CDU) stellte 43 Ja- und 45 Nein-Stimmen fest. Der AfD-Politiker verwies darauf, dass nicht 88 Abgeordnete anwesend seien, das Ergebnis wurde aber nicht geändert. Der AfD-Abgeordnete Steffen John fehlte bei der Abstimmung entschuldigt. Ob weitere Abgeordnete nicht im Saal waren, ist unklar. 

Hohloch sagte am Dienstag, es liege nah, dass eine Ja-Stimme zu viel gezählt worden sei. „Das macht das Ergebnis noch knapper.“

Landtagsverwaltung weist Kritik zurück

Das Sitzungspräsidium stellt nach Paragraf 69 der Geschäftsordnung des Landtags das Ergebnis einer Abstimmung fest und der Präsident erklärt, ob letztlich mit Ja oder Nein entschieden wurde. „Die konkrete Anzahl ist unerheblich, weil das Ergebnis eindeutig war“, sagte eine Mitarbeiterin der Landtagsverwaltung.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann wies die Kritik ebenfalls zurück. „Für mich ist relevant, dass es sich bei diesem Punkt jetzt nicht um eine namentliche Abstimmung handelte, sondern man lediglich versucht hat, die Mehrheitsverhältnisse festzustellen“, sagte er. „Dafür kommt es dann auf eine einzelne Stimme sicherlich auch nicht in erster Linie an, aber juristisch muss das überprüft werden, wenn es da Bedenken gibt.“

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