Politik Inland

Landtag beschließt Gesetz für Integrationseinrichtungen

Brandenburg soll ein neues Landesaufnahmegesetz gelten. Im Fokus steht dabei gezielte Integration – aber es geht auch um eine schnellere Ausreise. Was ist geplant?

Von dpa

17.12.2025

Brandenburgs Innenminister spricht zum Landesaufnahmegesetz. Soeren Stache/dpa

Brandenburgs Innenminister spricht zum Landesaufnahmegesetz. Soeren Stache/dpa

© Soeren Stache/dpa

Der Brandenburger Landtag hat ein Gesetz zur Neustrukturierung der Integrationseinrichtungen mehrheitlich beschlossen. „Dieses Landesaufnahmegesetz sorgt dafür, dass wir Integration dort schaffen, wo es möglich ist und Rückkehr dort, wo es notwendig ist“, sagte Innenminister René Wilke (SPD) in einer Landtagssitzung. „Wir bieten Chancen, sich einen Platz zu erarbeiten, aber auch Konsequenz, wo der Wille dazu nicht gegeben ist.“

Geplant sind zunächst Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen die Asylsuchenden während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht werden. Die Landesübergangseinrichtungen sind für Flüchtlinge mit unklarer Bleibeperspektive vorgesehen. Die Ziele sind eine geordnete Ausreise und Integration durch Sprachförderung, Bildung und Qualifizierung sowie Unterstützung für Ausbildung oder Arbeit. 

Auch soll es Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Menschen geben. Berlin und Brandenburg planen die gemeinsame Nutzung einer Abschiebehaftanstalt in Berlin-Lichtenrade. Das schon länger geplante Ein- und Ausreisezentrum für Flüchtlinge am Flughafen BER soll nach Angaben von Innenminister Wilke ebenfalls von Berlin und Brandenburg gemeinsam genutzt werden können.

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