Politik Inland

Kinderrechte in Sachsen-Anhalt: Was gut läuft und was nicht

Im Vergleich der Bundesländer liegt Sachsen-Anhalt hinten, was die Kinder- und Jugendpolitik angeht. Wo sollte nachgesteuert werden?

Von dpa

11.12.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht erheblichen Nachholbedarf bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Sachsen-Anhalt. (Symbolbild)Christoph Soeder/dpa

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht erheblichen Nachholbedarf bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Sachsen-Anhalt. (Symbolbild)Christoph Soeder/dpa

© Christoph Soeder/dpa

Bei der Einhaltung der Kinderrechte schneidet Sachsen-Anhalt im Vergleich der Bundesländer unterdurchschnittlich ab. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht erheblichen Nachholbedarf bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Sachsen-Anhalt, wie aus dem Kinderrechte-Index 2025 hervorgeht.

Überdurchschnittlich gut schnitten Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen ab. Als unterdurchschnittlich wurden Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt eingestuft.

Gut stehe Sachsen-Anhalt da etwa bei der Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse sowie bei der Bestellung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren und gut ausgebildetem pädagogischen Personals in Kitas.

Das sollte Sachsen-Anhalt verbessern

Nachholbedarf bescheinigt das Deutsche Kinderhilfswerk dem Bundesland auf diversen Gebieten: Im Ländervergleich verunglückten vergleichsweise viele Kinder im Straßenverkehr. „Der Anteil von Kindern und Jugendlichen, die die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs außerhalb von Schulzeiten als schlecht bewerten, ist in Sachsen-Anhalt im Ländervergleich am größten.“

Der Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss sei im Land besonders hoch, gleichzeitig habe es den bundesweit höchsten Anteil von Schülerinnen und Schülern, die außerhalb des Regelschulsystems an Förderschulen unterrichtet werden.

Zudem sollte das Land sich an anderen Bundesländern orientieren, mit Blick auf eine landesgesetzliche Absicherung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Jugendhilfeplanung ebenso wie bei der verpflichtenden Entwicklung von Kinderschutzkonzepten an Schulen.

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