Jura-Studierende können künftig Bachelorabschluss beantragen
Etwas weniger Druck und mehr Möglichkeiten: Hessische Jura-Studierende haben neben dem Staatsexamen nun noch eine weitere Abschlussmöglichkeit.

Jura-Studierende sollen künftig auch einen Bachelor erhalten können. (Symbolbild)picture alliance/dpa
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Jura-Studierende in Hessen, die es bis zum ersten Staatsexamen geschafft haben, können ab sofort einen Bachelorabschluss beantragen. Diesen erhalten sie dann, wenn sie eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung abgelegt haben, teilte das hessische Justizministerium mit.
„Damit nimmt die Landesregierung etwas Druck aus dem Jura-Studium und schafft gleichzeitig neue Perspektiven“, sagte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU).
Der hessische Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) sagte: „Ich freue mich, dass wir mit diesem Gesetz für Studierende, die das 1. Juristische Staatsexamen nicht bestanden haben oder sich beruflich umorientieren möchten, eine gute Perspektive schaffen.“
„Biografische Brüche verhindern“
Der integrierte Bachelorabschluss sei eine zusätzliche Perspektive, sagte Gremmels laut Mitteilung. „Mir ist es besonders wichtig, dass wir jungen Menschen mit diesem Gesetz eine pragmatische Lösung anbieten, die biografische Brüche verhindert und ihre erbrachten und abgeprüften Leistungen anerkennt.“
Das Gesetz tritt am 1. Oktober in Kraft. Voraussetzung für den Bachelorabschluss ist eine erstmalige Zulassung zur staatlichen Fachprüfung nach dem 1. Januar 2020. Alternativ muss das hessische Justizprüfungsamt festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Universitäten können zudem zusätzliche Voraussetzungen aufstellen.