Hessen stärkt Rechte für Eltern von Sternenkindern
Der Landtag hat eine Novelle des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes verabschiedet. Was hat sich dadurch bei diesem sensiblen Thema geändert?

Hessens Krankenhäuser sind künftig verpflichtet, Eltern von Sternenkindern auf Bestattungsmöglichkeit hinzuweisen. (Symbolbild)Boris Roessler/dpa
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Mit einer Reform des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes bekommen Eltern von Sternenkindern ein gesetzlich verankertes Recht auf eine individuelle Bestattung ihrer toten Kinder. Mit der Novelle wird außerdem die Bestattungsfristen von vier auf zehn Tage verlängert. Das Gesetz wurde im Landtag in Wiesbaden mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, AfD und Grünen verabschiedet.
„Der Tod ist für Angehörige oft ein Schock, der plötzlich eintritt“, erläuterte Innenminister Roman Poseck (CDU). „Wer von weiter her anreisen muss, braucht schlichtweg mehr Zeit für die Organisation der Trauerfeier und Bestattung.“ Deshalb werde die Höchstfrist für die Bestattung von Leichen verlängert. Die Mindestfrist von frühestens 48 Stunden nach dem Tod bleibe bestehen.
Sternenkinder, die weniger als 500 Gramm wiegen und vor der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden, erhielten nun ein klares Bestattungsrecht, erklärte Poseck. „Wir haben zudem klargestellt, dass diese Regelungen auch für Zwillings- oder Mehrlingssternenkinder gelten.“ Um sicherzustellen, dass betroffene Eltern in dieser schweren Zeit von ihrem Recht wissen, seien Krankenhäuser künftig verpflichtet, auf diese Bestattungsmöglichkeit hinzuweisen.