Politik Inland

Bürokratieabbau: Sondersitzung des Thüringer Kabinetts

Die Landesregierung hat sich die Senkung der bürokratischen Hürden für Bürger und Wirtschaft zum Ziel gesetzt. Nun soll ein Paket an Regeln entfallen. Vorentscheidungen fallen am Freitag.

Von dpa

06.11.2025

Thüringen will Vorschriften und Vorgaben vereinfachen. (Symbolbild)Sebastian Gollnow/dpa

Thüringen will Vorschriften und Vorgaben vereinfachen. (Symbolbild)Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

Thüringens Landesregierung will ein ganzes Paket an Vorschriften und Regeln kassieren und bis Jahresende ein erstes Gesetz zum Bürokratieabbau vorlegen. Die Vorarbeiten dafür seien geleistet. An diesem Freitag sei eine Sondersitzung des Kabinetts geplant, bei dem es um den Gesetzentwurf gehe, sagte Staatskanzleiminister Stefan Gruhner (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. „Unser Ziel ist, dass das Gesetz im Dezember in den Landtag kommt. Wir wollen spürbare Vereinfachungen.“

Zuvor würden noch Kommunalverbände und andere Organisationen zu den Vorhaben angehört. „Es sollen in einem Schritt gut ein Dutzend Gesetze, Verordnungen und Regeln geändert werden“, sagte Gruhner. Nötig sei dafür ein sogenanntes Artikelgesetz, dass Änderungen in einem Zug ermögliche. Vorschläge dafür seien von den Ministerien zusammengetragen worden. Aber auch Hinweise, die über den Thüringer Bürokratiemelder eingegangen seien, seien berücksichtigt worden.

„Wir wollen jedes Jahr ein Entlastungsgesetz“

Gruhner kündigte Verwaltungsvereinfachungen und Bürokratieabbau für Bürger und Wirtschaft in vielen Schritten an. Damit werde auch die öffentliche Verwaltung entlastet. „Wir fangen jetzt an. Das ist ein laufender Prozess. Wir wollen jedes Jahr ein Entlastungsgesetz vorlegen“, sagte der Minister. Die Landesregierung aus CDU, BSW und SPD setze auf Vertrauen in die Menschen und weniger auf Kontrolle, hatte Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) in dieser Woche bei einem Empfang der CDU-Landtagsfraktion in Weimar gesagt.

Mit dem Gesetzentwurf solle erstmalig im Freistaat der rechtliche und organisatorische Rahmen an die demografischen und strukturellen Entwicklungen in Thüringen angepasst werden. Beispielsweise sei geplant, Regelungen in der Thüringer Bauordnung zu ändern. Mit der Einführung einer kleinen Bauvorlageberechtigung wolle die Landesregierung Handwerksmeistern und staatlich geprüften Technikern die Einreichung von Bauanträgen für kleinere Bauvorhaben ermöglichen. 

Experimentierklausel für Kommunen soll kommen 

Erleichterungen für die Kommunen solle ein sogenanntes Standarderprobungsgesetz bringen, so der Minister. Damit soll eine umfassende Modell- und Experimentierklausel geschaffen werden, um herauszufinden, wie sich das Senken von Standards auf die Arbeit der Verwaltung und die Wirtschaft auswirkt. 

Gruhner verwies außerdem auf das Vorhaben der Landesregierung, die Zahl der Förderprogramme zu verringern. Eine Inventur hatte ergeben, dass 172 Programme existieren, über die das Land jährlich rund 1,2 Milliarden Euro ausgibt. 19 verschiedenen Stellen erteilten Genehmigungen und prüften die richtige Verwendung des Geldes. 71 Mini-Programme würden nur 2,6 Prozent des Gesamtausgabevolumens ausmachen und Beträge von unter einer Million Euro enthalten.

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