Briefwahlunterlagen spätestens Mittwoch abschicken
Briefwähler in NRW sollten sich beeilen. Nur wer den Wahlbrief rechtzeitig abschickt, kann sicher sein, dass die Stimme zur Kommunalwahl zählt.

Briefwähler sollten ihre Wahlunterlagen bald abschicken. (Symbolbild)Friso Gentsch/dpa
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Wer bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, sollte die Unterlagen spätestens bis Mittwoch mit der Post abschicken. Wahlbriefe, die bei der jeweiligen Gemeinde nicht bis zum Wahltag am Sonntag um 16.00 Uhr eingingen, würden bei der Auszählung nicht berücksichtigt, teilte Landeswahlleiterin Monika Wißmann mit. In den Wahlräumen, die am Sonntag für die Urnenwahl öffnen, könnten die Briefe nicht abgegeben werden, sagte sie.
Um jedes Risiko zu vermeiden, empfiehlt die Landeswahlleiterin, den Wahlbrief nach Möglichkeit direkt zum Briefkasten des zuständigen Wahlamtes zu bringen oder beim Wahlamt abzugeben. Für den rechtzeitigen Eingang des hellroten Wahlbriefs bei der Gemeinde seien die Briefwählerinnen und -wähler selbst verantwortlich.
Der Weg für Kurzentschlossene
Kurzentschlossene können noch bis Freitag, 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragen. Wer den Antrag persönlich im Wahlamt stellen will, sollte einen gültigen Personalausweis oder Pass sowie die Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Antragsteller können dann sofort an Ort und Stelle per Briefwahl wählen.