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Anklage nach Angriff auf Jugendlichen in Dresden erhoben

Nach einer brutalen Attacke auf einen 19-Jährigen in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei vorbestrafte Männer aus der rechten Szene erhoben.

Von dpa

05.12.2025

Gegen zwei mutmaßliche Rechtsextremisten hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage wegen eines brutalen Angriffs auf einen 19-Jährigen erhoben. (Symbolbild)Robert Michael/dpa

Gegen zwei mutmaßliche Rechtsextremisten hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage wegen eines brutalen Angriffs auf einen 19-Jährigen erhoben. (Symbolbild)Robert Michael/dpa

© Robert Michael/dpa

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen zwei einschlägig vorbestrafte Männer aus der rechten Szene erhoben. Die 36- und 41-Jährigen sollen im Juli 2025 in Dresden einen 19-Jährigen attackiert und schwer verletzt haben, wie die Behörde mitteilte.

Nach bisherigen Ermittlungen griffen die Männer den mutmaßlich linksorientierten Jugendlichen in der Nacht zum 27. Juli im Stadtteil Johannstadt an und rissen Aufnäher von seiner Jacke. Der 36-Jährige soll ihn anschließend mit einer Bierflasche ins Gesicht geschlagen und weiter auf den am Boden Liegenden eingeprügelt haben. Der 41-Jährige soll derweil Zeugen bedroht und sie daran gehindert haben, einzugreifen - unter anderem, indem er androhte, seinen Hund auf einen Helfer zu hetzen.

Opfer monatelang arbeitsunfähig

Der 19-Jährige erlitt unter anderem Schnittverletzungen im Gesicht, verlor mehrere Zähne und war mehrere Monate arbeitsunfähig.

Gegen beide Beschuldigte waren bereits Mitte August Haftbefehle erlassen worden. Der ältere Mann sitzt derzeit in anderer Sache eine Strafe ab. Die für den neuen Fall angeordnete Untersuchungshaft wird deshalb vorerst nicht vollstreckt, sondern als sogenannte Überhaft vorgemerkt. Sie würde automatisch greifen, sobald der Mann aus der aktuellen Strafhaft entlassen wird.

Beschwerde bringt 36-Jährigen zurück in U-Haft

Der Haftbefehl gegen den 36-Jährigen war zunächst außer Vollzug gesetzt worden, wurde nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft jedoch wieder vollstreckt. Er sitzt seit dem 9. September erneut in Untersuchungshaft. Seine weitere Beschwerde blieb vor dem Oberlandesgericht ohne Erfolg.

Beide Männer standen zur Tatzeit unter Bewährung und äußerten sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.

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