Politik Inland

AfD verliert im Markenstreit vor EU-Behörde

In einem langwierigen Markenstreit um Partei-Logo und -Namenskürzel entscheidet ein EU-Amt im spanischen Alicante gegen die AfD. Die Partei will sich wehren.

Von dpa

18.11.2025

Die Partei hat nicht nur in Alicante einen Markenstreit. (Foto Illustration)Christoph Reichwein/dpa

Die Partei hat nicht nur in Alicante einen Markenstreit. (Foto Illustration)Christoph Reichwein/dpa

© Christoph Reichwein/dpa

Die AfD hat in einem Markenstreit eine Niederlage erlitten. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entschied, dass die AfD die Rechte am Partei-Logo sowie am Namenskürzel verliert. Die AfD kündigte jedoch an, von ihrem Recht auf Beschwerde gegen das Urteil Gebrauch zu machen. Zuvor hat die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.

Der Verlust der Markenrechte erschwert es der AfD, anderen die Nutzung des Logos oder des Kürzels für kommerzielle Zwecke zu untersagen, etwa auf T-Shirts oder Merchandise-Artikeln mit politischen Botschaften.

Aber die Partei will sich wehren: „Zu den Entscheidungen des EUIPO wird die AfD Beschwerden einlegen und wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidungen geändert werden“, hieß es aus der Bundesgeschäftsstelle auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Im September 2023 hatte eine Berliner Anwaltskanzlei beim EU-Amt mit Sitz im ostspanischen Alicante einen Antrag auf Verfall der Markenrechte gestellt und damit ein sogenanntes Löschungsverfahren in Gang gesetzt. Begründung: Die Marke sei über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nicht ernsthaft genutzt worden. EUIPO gab dem Antrag nach über zwei Jahren statt. Die von der AfD vorgelegten Unterlagen belegten demnach nur eine parteiinterne Nutzung, jedoch keine kommerzielle Tätigkeit als Marke, erklärte die Behörde in ihrem Urteil.

Löschungsverfahren laufen auch in München

Die AfD bestätigte zudem, dass gegen sieben ihrer Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München Löschungsverfahren laufen, die voraussichtlich erst im nächsten Jahr entschieden werden. „Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren werden der Name, die Kurzbezeichnung „AfD“ und auch das Logo der AfD durch zahlreiche weitere Marken sowie das Namensrecht umfassend geschützt“, hieß es in der Stellungnahme.

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