3,29 Milliarden Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt
Erbschaften und Schenkungen spülen jedes Jahr zig Milliarden Euro in die Staatskasse. Die Statistik zeigt: auch im vergangenen Jahr haben viele Vermögenswerte den Besitzer gewechselt.

Erbschaften sind für die Länder wichtige Einnahmequellen - denn oft wird eine Steuer fällig. (Symbolbild)Jens Büttner/dpa
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Bayernweit wurden im vergangenen Jahr 3,29 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Das sind 7,7 Prozent oder 275,1 Millionen Euro weniger als 2023, wie das Landesamt für Statistik mitteilte. Wann das Geld dem Staatshaushalt zufließt, ist allerdings offen, da Zahlungen teilweise gestundet, verzögert oder in Raten geleistet werden.
Vererbungen und Schenkungen von 17,68 Milliarden Euro
Die Steuereinnahmen resultieren aus Vererbungen und Schenkungen in Höhe von 17,68 Milliarden Euro – wobei knapp Zweidrittel (64,6 Prozent) auf 30.458 steuerpflichtige Erbschaften zurückgehen. Daneben schlugen 13.843 steuerrelevante Schenkungen zu Buche. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen als Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer. Festgelegt wird die Steuer von den Finanzämtern.
Nur 0,8 Prozent vererbten mehr als fünf Millionen Euro
Sehr große Vermögensübertragungen gibt es den Angaben zufolge 2024 aber nur selten: 0,8 Prozent Erbschaften oder Schenkungen umfassten jeweils ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr. Diese Vermögensgruppe musste in Summe 5,95 Milliarden Euro versteuern. Das entspricht einem Anteil von 33,7 Prozent an der Gesamtsumme.
Debatte um Erbschaftsteuerreform
Die CSU fordert in Bayern schon länger eine Reform der Erbschaftsteuer – sie würde gerne die Steuersätze massiv senken, Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach unlängst gar von einer Halbierung der Steuerlast. Dagegen sieht Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit keine Realisierungschance, jedes Bundesland selbst über die Erbschaftsteuersätze bestimmen zu lassen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik weist nur die Vermögensübertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde. Vererbungen und Schenkungen unterhalb der gesetzlich geregelten Freibeträge sind entsprechend nicht erfasst.