Urteil: Waffenbesitzverbot für „Reichsbürger“ rechtmäßig
Der Landkreis Mainz-Bingen handelte, nachdem es Durchsuchungen bei dem Mann gegeben hatte. Das Verwaltungsgericht bestätigt nun die Entscheidung.
Der Landkreis Mainz-Bingen hatte dem Mann die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. (Symbolbild)Helmut Fricke/dpa
© Helmut Fricke/dpa
Ein Sympathisant der „Reichsbürger“-Szene ist mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz gescheitert, den Entzug seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse rückgängig zu machen. Der Landkreis Mainz-Bingen hatte für den Mann ein Waffenbesitzverbot angeordnet. Hintergrund waren Durchsuchungen durch die Polizei bei dem Kläger im Zusammenhang mit Ermittlungen in der „Reichsbürger“-Szene.
Der Waffenbesitz sei nur Personen zu gestatten, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, jederzeit ordnungsgemäß mit Waffen umzugehen, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Dies sei bei dem Kläger nicht der Fall, da es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gebe, dass er der „Reichsbürger“-Szene angehöre oder ihr zumindest nahestehe.
Die Entscheidung (AZ 1 K 774/25.MZ) ist noch nicht rechtskräftig. Der unterlegene Kläger hat den Angaben zufolge einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gestellt.