Panorama

Totschlag statt Mord – Urteil nach Brand an Tankstelle

Ein 36-Jähriger aus Gütersloh muss nach dem Tod seiner Frau für fast zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld folgt seiner Einlassung - und nicht der Anklage.

Von dpa

03.12.2025

In dem ausgebrannten Auto fanden die Ermittler die Leiche der Ehefrau eines jetzt verurteilten Mannes. (Archivbild)Andreas Eickhoff/dpa

In dem ausgebrannten Auto fanden die Ermittler die Leiche der Ehefrau eines jetzt verurteilten Mannes. (Archivbild)Andreas Eickhoff/dpa

© Andreas Eickhoff/dpa

Wegen Totschlags an seiner Frau muss ein 36-Jähriger aus Gütersloh voraussichtlich für neun Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ukrainer in der Anklage Mord an der 28-Jährigen vorgeworfen. Dem folgte das Landgericht Bielefeld aber nach Angaben eines Sprechers nicht. Mordmerkmale wie Heimtücke habe der Prozess nicht ergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist noch eine Revision, also Überprüfung, durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. 

Der Fall hatte vor über einem Jahr für Aufsehen gesorgt, weil die Leiche der Frau bei einem Autobrand an einer Tankstelle auf dem Beifahrersitz gefunden wurde. Der Ehemann zog sich bei dem Feuer schwere Verbrennungen zu. Die Todesursache konnte bei der Brandleiche nicht mehr ermittelt werden. Ermittler gingen zunächst von einem Unglück an der Tankstelle aus.

Schlüssige Einlassung

Das Gericht bewertete die Einlassung des Angeklagten zu der Tat als schlüssig. Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn eingeräumt. Er habe seine Frau nach einem Streit erstickt. Der Tat waren mehrere Auseinandersetzungen vorausgegangen. Die Frau wollte sich trennen und hatte eine Beziehung zu einem anderen Mann. Zuletzt hatte sie eine Fahrt in die Ukraine angekündigt, um die Scheidung vorzubereiten. 

An dem Abend habe er sich nach einem erneuten Streit in das Schlafzimmer zurückgezogen und schlafend gestellt. Seine Ehefrau habe aber erneut die Auseinandersetzung gesucht und angeheizt. Schließlich sei der Streit eskaliert und er habe die 28-Jährige mit einem Kissen erstickt, so seine Einlassung.

Keine Mordmerkmale

Mit dem Feuer habe der jetzt verurteilte Spuren verwischen wollen, so das Landgericht Bielefeld. Das Mordmerkmal der Verdeckung sei damit nicht erfüllt. Dieses Mordmerkmal ist dann gegeben, wenn andere Verbrechen wie eine Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung und die damit verbundene Strafverfolgung durch ein Tötungsdelikt verhindert werden soll. 

Die Frau sei aber vor dem Brand an der Tankstelle getötet worden, so der Gerichtssprecher. Das Gericht folgte damit in weiten Teilen der Einlassung des Ukrainers und bewertete diese als plausibel. Für einen Mord sieht das Strafrecht eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

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