Panorama

Tod eines Hoteliers: Neun Jahre Haft für langjährigen Freund

Der langjährige Freund eines getöteten Hoteliers muss ins Gefängnis - das hat das Bonner Landgericht entschieden. Das Motiv für die Tat bleibt allerdings unklar. Der Verteidiger kündigt Revision an.

Von dpa

02.06.2026

Das Bonner Landgericht hat einen 64-Jährigen wegen Totschlags an einem Hotelier verurteilt. (Illustration)Thomas Banneyer/dpa

Das Bonner Landgericht hat einen 64-Jährigen wegen Totschlags an einem Hotelier verurteilt. (Illustration)Thomas Banneyer/dpa

© Thomas Banneyer/dpa

Wegen des gewaltsamen Todes eines Hoteliers hat das Bonner Schwurgericht einen langjährigen Freund des Mannes wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Das teilte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mit. Mit dem Urteil folgten die Richter nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die wegen Raubmordes lebenslange Haft für den 64-Jährigen gefordert hatte. Die Nebenklage - die Tochter des Getöteten - hatte ebenfalls eine lebenslange Haft gefordert.

Laut Urteil war der Angeklagte im August 2025 im Büro des 70-Jährigen erschienen. Dort soll er ihn mit einem Gegenstand erdrosselt haben. Ob der Täter, wie angeklagt, eine Halskette mit einer Münze als Anhänger sowie einen Ring aus Stein mitnahm, konnte nicht aufgeklärt werden. Auch nicht, wer das Tablet des 70-Jährigen wie auch sein Handy mitnahm, auf denen sich möglicherweise Beweismittel wie Aufzeichnung der Überwachungskameras befanden. Auch ein Motiv für das Verbrechen konnten die Bonner Richter am Ende nicht feststellen. 

„Bündel von Indizien“

Dennoch war das Gericht am Ende von der Täterschaft des 64 Jahre alten Bonners überzeugt. Grund dafür waren etwa DNA-Spuren an der Leiche des Hoteliers, auch unter einem Klebeband, mit dem sein Kopf umwickelt war. Hinzu kam ein widersprüchliches Aussageverhalten. Es gebe „ein Bündel von Indizien, die man für eine Verurteilung heranziehen“ könne, so das Gericht. 

„Ein Überraschungs-Urteil, mit dem keiner gerechnet hatte“, kommentierte der Verteidiger Martin Kretschmer, der für seinen Mandanten zuvor Freispruch gefordert hatte, die Entscheidung. Der Mann hatte die Vorwürfe bis zum Schluss bestritten. Er habe seinen Freund, den er 30 Jahre gekannt habe, nicht getötet. Dass am Tatort und an den Kleidungsstücken des Toten zahlreiche DNA-Spuren gefunden worden seien, sei nicht weiter verwunderlich. Als Freund sei er jahrelang in der Pension ein- und ausgegangen. 

Das Totschlagsurteil will der Angeklagte anfechten. Sein Verteidiger hat Revision angekündigt.

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