Panorama

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizisten und Notärztin

Nach einem Polizeieinsatz in Köln-Deutz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Polizisten und eine Notärztin. Es besteht der Verdacht der Körperverletzung im Amt. Ein Video gab den Anlass.

Von dpa

30.07.2026

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Polizisten. (Symbolbild)Marijan Murat/dpa

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Polizisten. (Symbolbild)Marijan Murat/dpa

© Marijan Murat/dpa

Nach einem Polizeieinsatz im April ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen zwei Polizeikräfte und eine Notärztin. Es bestehe der Anfangsverdacht der Körperverletzung im Amt, teilte die Behörde mit. Zuvor hatte der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.

Der Vorfall am 8. April, der nun juristisch neu bewertet wird, ereignete sich in Köln-Deutz. Ein Mann soll sich an dem Tag laut Staatsanwaltschaft in einer psychischen Notsituation befunden haben und in eine Klinik eingewiesen werden. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen der Polizisten bei dem Einsatz müssten nun aber erneut detailliert überprüft werden, hieß es. Weitere Angaben zu dem betroffenen Mann aus Köln wurden zunächst nicht gemacht.

Videoaufnahme als Wendepunkt in den Ermittlungen?

Lange Zeit sah die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben keine Anhaltspunkte für ein mögliches strafbares Fehlverhalten der Einsatzkräfte. Grund für die nun eingeleiteten Ermittlungen ist eine Videoaufnahme, die der Behörde erst in der vergangenen Woche bekannt wurde, wie sie auf Anfrage mitteilte. Das Video soll den Beginn des Einsatzes zeigen.

Ermittlungen auch gegen Notärztin

Die Ermittlungen richten sich neben einem Polizisten und einer Polizistin auch gegen die eingesetzte Notärztin. Hierbei geht es laut Staatsanwaltschaft insbesondere um die Anordnung medizinischer Maßnahmen sowie eine mutmaßlich erfolgte Medikamentenverabreichung. In einer gesonderten Prüfung untersucht die Staatsanwaltschaft zudem unter anderem, ob die Art einer Fixierung des Mannes rechtmäßig war.

Die Staatsanwaltschaft betonte, man habe kein Interesse an einer einseitigen Betrachtung und sei der objektiven Aufklärung verpflichtet. Bisher liege jedoch keine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vor, um die Berichte der Uniklinik vollumfänglich auswerten zu können. Für alle Beschuldigten gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.

Das könnte Sie auch interessieren