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Sexuelle Ausbeutung: Verfahren in NRW auf neuem Höchststand

Zuhälterei, Menschenhandel, Zwangsprostitution: Die Fälle steigen, doch das Dunkelfeld bleibt riesig. Warum viele Täter unentdeckt bleiben.

Von dpa

16.12.2025

In NRW wurden 2024 mehr Verfahren wegen sexueller Ausbeutung abgeschlossen als je zuvor. (Symbolbild)Sebastian Gollnow/dpa

In NRW wurden 2024 mehr Verfahren wegen sexueller Ausbeutung abgeschlossen als je zuvor. (Symbolbild)Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

Die Zahl der abgeschlossenen Verfahren wegen sexueller Ausbeutung hat im vergangenen Jahr in NRW einen neuen Höchststand erreicht. Laut einem aktuellen Lagebild des Landeskriminalamts (LKA) zählte man 175 Fälle - ein Anstieg von rund 23 Prozent im Vergleich zu 2023. Allerdings sei das Dunkelfeld so hoch, dass man daraus keine harten Rückschlüsse ziehen könne, so das LKA.

Laut dem am Dienstag veröffentlichten „Lagebild Menschenhandel und Ausbeutung“ war die Zahl der abgeschlossenen Verfahren 2024 so hoch wie noch nie seit 2015. Bereits im letzten Lagebild 2023 war die Zahl auf einem Rekordniveau - mit damals 142 Verfahren. In den meisten aktuellen Fällen (39) ging es um Zuhälterei. 37 Verfahren drehten sich um Menschenhandel, 36 um Zwangsprostitution. Weitere Delikte in der Statistik sind Ausbeutung von Prostituierten oder Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung.

Opfer sind häufig eingeschüchtert oder traumatisiert

Das Problem, so das LKA: „Die Ermittlungserfolge im Deliktsfeld Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung basieren maßgeblich auf der Aussage- und der Anzeigebereitschaft der Opfer. Ohne die Mitwirkung der Opfer ist eine erfolgreiche Verfolgung des Menschenhandels nur eingeschränkt möglich. Die Opfer sind häufig traumatisiert sowie eingeschüchtert und daher nicht zu einer Kooperation mit der Polizei fähig.“

Das gelte gerade auch für minderjährige Opfer sexueller Ausbeutung. Bei diesen Verfahren gab es 2024 einen Anstieg von 38 auf 53 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. „Aus der vorliegenden Entwicklung kann deswegen und aufgrund der geringen Zahlenbasis kein valider Trend abgeleitet werden“, so das LKA.

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