Schwerstverletztes Kind in Berlin - illegale Kugelbombe?
Ein Kind wird an Silvester durch Pyrotechnik schwer verletzt, mutmaßlich durch eine illegale Kugelbombe. Polizei-Gewerkschafter bekräftigen ihre Forderung nach einem Böllerverbot.
Im Fall eines schwerstverletzten Kindes in Berlin wird vermutet, dass eine illegale Kugelbombe im Spiel gewesen sein könnte. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa
© Sebastian Kahnert/dpa
Unfallmediziner in Berlin berichten von einem durch illegale Böller schwerstverletzten Kind. „Weitere 5 Bölleropfer wurden zu uns ins UKB gebracht. Darunter ein dramatischer Fall eines Kindes mit vermuteter Kugelbomben-Verletzung“, schrieb das Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) in einem Post auf der Plattform X. Eine Hand des Kindes sei vollständig zerstört, und am Körper müssten weitere tiefe Verletzungen versorgt werden. Zunächst hatte der RBB berichtet.
Bereits im vergangenen Jahr war ein siebenjähriger Junge in Berlin von einer Kugelbombe lebensgefährlich verletzt worden. Er wurde notoperiert. Zig Operationen folgten. Der Junge ist heute schwer gezeichnet und kämpft um seinen Weg zurück ins Leben.
Kugelbomben oder auch Feuerwerkskugeln enthalten verschiedene pyrotechnische Mischungen und können mehrere Kilogramm wiegen. Wegen der großen Menge an Explosivmasse und ihrer komplexen Funktionsweise sind die Kugeln in Deutschland nicht für den Allgemeingebrauch, sondern ausschließlich für staatlich geprüfte Pyrotechniker zugelassen. Der Name leitet sich von der kugelförmigen Form ab. Die mit den pyrotechnischen Mischungen gefüllte Hülle erzeugt bei der Explosion Lichteffekte am Himmel.
Brauchen „Pyrotechnikverbot für den Privatgebrauch“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin fordert angesichts erneuter Feuerwerksexzesse zu Silvester ein Böllerverbot. „Wir brauchen ein Pyrotechnikverbot für den Privatgebrauch“, sagte Benjamin Jendro, Sprecher der GdP, im RBB-Inforadio. Es müsse sich was an den Rahmenbedingungen verändern. Sonst würde man in einem Jahr erneut über schlimme Ausschreitungen sprechen.
Jendro bestätigte, dass es in der vergangenen Silvesternacht ruhiger als noch im Vorjahr war - dennoch sei man immer noch weit entfernt von einem aus polizeilicher Sicht hinnehmbaren Zustand. „Wir können nicht von einer normalen oder friedlichen Silvesternacht sprechen“, sagte er. Es habe zahlreiche Angriffe mit Böllern, Batterien und Raketen auf Einsatzkräfte gegeben. „Das darf niemals Normalität werden.“
Man erlebe als Polizist im Silvestereinsatz eine Szenerie, wo man von überall beschossen werde, führte Jendro aus. „Das macht natürlich auch was mit Menschen.“ Es fehle an einer wirklichen Handhabe, um Täter hart zu bestrafen und so andere potenzielle Täter abzuschrecken. „Wir sind nicht vollzugsfähig“, betonte er. Die Realität sehe so aus, dass viele Täter nie eine Anklagebank sehen würden. Wenn dann mal einer verurteilt wird, gebe es „drei Stunden Brabbelkreis und Delfin-Therapie“.
„Existierende Gesetze anwenden“
Der Berufsverband Rettungsdienst äußert Zweifel, ob Strafverschärfungen für Angriffe auf Helfer abschreckend wirken. Es gebe bereits entsprechende Gesetze für hohe Strafen, die aber nicht angewendet würden, sagte der Verbandsvorsitzende Frank Flake den Zeitungen der Funke Mediengruppe über die schon jetzt geltende Rechtslage. Bis es zu Prozessen komme, dauere es Monate, manchmal Jahre, „bis dahin ist das Geschehene schon fast vergessen“.
Das mögliche Strafmaß, das schon jetzt bei bis zu fünf Jahren liege, werde fast nie ausgereizt. „Den Vorschlag, jetzt den Strafrahmen zu erhöhen, halte ich deshalb für wenig zielführend“, sagte Flake. „Es würde reichen, wenn wir die existierenden Gesetze anwenden.“
Bundesjustizministerium will härter vorgehen
Kurz vor Silvester hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den angekündigten Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften vorgelegt. Er sieht härtere Mindeststrafen für Angriffe auf diese Personengruppen vor.
Laut Justizministerium soll es dafür künftig Freiheitsstrafen von mindestens sechs statt wie bisher mindestens drei Monaten geben. In besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen.
Auch in dieser Silvesternacht kam es in etlichen Städten in Deutschland wieder zu Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte. Allein in Berlin zählte die Polizei 35 verletzte Beamte, 2 davon so schwer, dass sie stationär in Krankenhäusern aufgenommen werden mussten.