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Rund 1.100 illegale Ferienwohnungen in Frankfurt aufgedeckt

Lärm, Müll und steigende Mieten: Illegale Ferienwohnungen entziehen Frankfurt dringend benötigten Wohnraum. Wie geht die Stadt dagegen vor?

Von dpa

29.09.2025

Die Stadt verhängte rund zwei Millionen Euro Bußgelder. (Symbolbild)Friso Gentsch/dpa

Die Stadt verhängte rund zwei Millionen Euro Bußgelder. (Symbolbild)Friso Gentsch/dpa

© Friso Gentsch/dpa

Mehr als 1.000 illegale Ferienwohnungen sind seit 2018 in Frankfurt aufgeflogen. In den vergangenen sieben Jahren wurden insgesamt 1.144 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von knapp 50.000 Quadratmetern dem normalen Wohnungsmarkt zurückgeführt. Das teilte die Stadt auf Anfrage mit. Die meisten von ihnen wurden demnach mit 379 im Jahr 2019 aufgedeckt, während es im ersten Halbjahr 2025 bislang 15 Wohnungen mit zusammen 1.410 Quadratmetern waren.

Tatsächlicher Schaden schwierig in Zahlen zu fassen

Der durch die ungenehmigte Nutzung als Ferienwohnungen entstandene Schaden liegt laut Stadt vor allem darin, „dass hierdurch dem Frankfurter Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum entzogen wird und durch die weitere Wohnraumverknappung mittelbar die Mietpreise steigen“. Dies könne allerdings nicht mit einem Geldbetrag angegeben werden. 

Die Nutzung als Ferienwohnung ist laut Stadt dann illegal, wenn hierzu baurechtlich genehmigter Wohnraum ohne die dazu nach der entsprechenden Satzung erforderliche Genehmigung dafür verwendet wird. In diesen Fällen wird die weitere Vermietung zu diesen Zwecken untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Seit 2018 wurden Bußgelder in Höhe von über 2,1 Millionen Euro festgesetzt.

Seit 2018 gilt Satzung für Ferienwohnungen

Die Stadt Frankfurt am Main hat im Jahr 2018 erstmals eine städtische Ferienwohnungssatzung erlassen. Diese wurde 2023 verlängert und gilt zunächst für weitere fünf Jahre.

Laut Satzung ist die Nutzung von Wohnraum zur

  • wiederholten, nach Tagen oder Wochen bemessenen entgeltlichen Überlassung als Ferienwohnung oder
  • Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen

zunächst grundsätzlich verboten und nur mit Genehmigung der Bauaufsicht Frankfurt zulässig.

Regelmäßige Kontrollen und Verdachtsmomente

Die Bauaufsicht kontrolliere regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften. „Hierzu überprüft das Team Wohnraumschutz in den einschlägigen Internetportalen, ob für die dort angebotenen Wohnungen Genehmigungen nach der Ferienwohnungssatzung erteilt wurden“, hieß es dazu von der Stadt. 

Es würden auch Hinweise von Nachbarn und Miteigentümern überprüft, die sich über Beeinträchtigungen, wie Lärm oder Probleme bei der Mülltrennung beschweren. „Das Team Wohnraumschutz führt regelmäßig Ortsbesichtigungen durch, um Zeugen vor Ort zu befragen“, so die Angabe der Stadt.

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