Räder und Akkus gestohlen - Bewährungsstrafe für 63-Jährigen
Mehr als 50 gestohlene Fahrräder und Akkus: Das Amtsgericht Münster verhängt Bewährung und ordnet eine Psychotherapie für den Angeklagten an.
Immer wieder teure Räder gestohlen - das Amtsgericht Münster hat einen 63-Jährigen verurteilt. (Archivbild)picture alliance / Guido Kirchner/dpa
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Weil er immer wieder wertvolle Fahrräder und die Akkus von E-Bikes und E-Scootern gestohlen hatte, hat das Amtsgericht Münster einen 63-jährigen Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. 58 Taten hatte die Staatsanwaltschaft angeklagt, 54 davon führten zu dem Urteil.
Der 63-Jährige hatte im Prozess zum Teil eingeräumt, nachts zu Diebeszügen aufgebrochen zu sein. In der „Fahrradstadt Münster“ hat er nach Überzeugung des Gerichts die vielfach teuren und teils nagelneuen Räder gestohlen oder die Akkus herausgebrochen. Der Angeklagte konnte sich angeblich längst nicht an alle Taten erinnern und hatte zunächst erklärt, er habe einige der Räder im Gebüsch entdeckt. Das hatte das Gericht ihm aber nicht geglaubt.
„Alles zugemüllt“ mit teuren Fahrrädern
Aufgeflogen war der Mann, weil er einen Großteil seine Beute zum Ärger seiner Nachbarn auf seinem Grundstück gelagert hatte. „Es war alles zugemüllt“, erklärte einer der Nachbarn am Rande des Verfahrens. Da der Mann nicht mit sich habe reden lassen, wurde die Polizei eingeschaltet. Bei der Durchsuchung des Einfamilienhauses des Mannes wurde dann das Diebesgut gefunden.
Vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte darum gebeten, nicht in Haft zu müssen. Dieser Wunsch wurde ihm mit einer Bewährungsstrafe erfüllt. Allerdings muss sich der Mann, der sich selbst als Messie bezeichnet, einer Psychotherapie unterziehen. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.