Mordanklage gegen Mann wegen Tötung seiner Ex-Freundin
Mit zahlreichen Messerstichen soll ein Mann seine frühere Partnerin in einer Spielhalle getötet haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von Heimtücke und niedrigen Beweggründen.

In Fulda ist ein Mann wegen des Verdachts auf Tötung seiner Lebensgefährtin angeklagt worden. (Symbolbild) Bernd von Jutrczenka/dpa
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Weil er seine ehemalige Lebensgefährtin mit zahlreichen Messerstichen getötet haben soll, ist ein Mann von der Staatsanwaltschaft Fulda wegen Mordverdachts angeklagt worden. Der 27-Jährige soll im Mai abends die Spielhalle betreten haben, in der die 23-Jährige arbeitete – sie hatte sich einige Wochen zuvor von ihm getrennt.
Der Angeklagte, ein rumänischer Staatsbürger, habe die Frau mehrfach aufgefordert, zu ihm zurückzukehren, und versucht, ihr zu verbieten, weiter in der Spielhalle zu arbeiten. Als sie darauf nicht einging, soll er gedroht haben, sie umzubringen.
Verletzungen an Gesicht, Hals und Oberkörper
Gegen 1 Uhr nachts griff der Mann die Frau den Vorwürfen zufolge mit einem Messer an und verletzte sie mit insgesamt 43 Stich- und Schnittverletzungen an Gesicht, Hals und Oberkörper tödlich. Die 23-Jährige starb am erheblichen inneren und äußeren Blutverlust, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Behörde legt dem Mann Heimtücke sowie niedrige Beweggründe zur Last, „da er mit der Tat habe verhindern wollen, dass das Tatopfer eine neue Beziehung mit einem anderen Mann eingehe“.
Solche Gewaltverbrechen werden auch als Femizid bezeichnet. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.