Landesdirektion lässt Abschuss von Bibern zu
Bei den Teichwirten in der Oberlausitz löst der Biber seit längerem Verdruss aus. Jetzt hat die Landesdirektion eine einschneidende Maßnahme genehmigt.

In der Oberlausitz dürfen erstmals Biber abgeschossen werden - als letztes Mittel. (Archivbild)Patrick Pleul/dpa
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In einer Teichwirtschaft im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft dürfen erstmals Biber abgeschossen werden - als letztes Mittel, wenn sonst keine Maßnahmen fruchten. Die Landesdirektion Sachsen begründete die Genehmigung mit schweren Schäden, die der Biber in dem Betrieb angerichtet habe. Der Teichwirt habe den Antrag gestellt. Es ist eine Ausnahmeentscheidung für diesen Einzelfall. Naturschützer reagierten entsetzt.
Abschuss als letztes Mittel
„Vorrangig wurde eine sogenannte Lebendentnahme mit Umsiedlung nach Frankreich genehmigt. Erst wenn die Möglichkeiten der Lebendentnahme nachweislich erschöpft sind, erlaubt die Entscheidung als letztes Mittel auch eine Tötung“, teilte eine Sprecherin der Landesdirektion mit. Man gehe aktuell aber nicht davon aus, dass dieser letzte Schritt - der Abschuss - nötig sein werde.
„Mit der Genehmigung ist beabsichtigt, den wirtschaftlichen Schaden in der Teichgruppe zu begrenzen und die Teichgruppe als maßgeblicher Bestandteil des dortigen Schutzgebietes (FFH-Gebiet) nachhaltig zu sichern“, teilte die Behörde mit.
Dammbruch und hohe Reparaturkosten
In dem Betrieb seien seit 2019 Reparaturkosten von 190.000 Euro angefallen. Im Juni sei zudem ein Damm gebrochen. Der Schaden gehe erneut in die Zehntausende. „Ohne ein Eingreifen müsste mit derartigen Schäden auch in Zukunft regelmäßig gerechnet werden.“
Die Naturschutzverbände Nabu, BUND, Grüne Liga und Naturschutzverband Sachsen kritisierten die Entscheidung scharf. „Gerade in einem Biosphärenreservat, das Vielfalt und natürliche Prozesse schützen soll und als Vorbild für das Zusammenspiel von Mensch und Natur gilt, ist die Entscheidung der Landesdirektion, den Biber zu töten, besonders fragwürdig“, hieß es.
Naturschutzverbände fordern anderes Vorgehen
Die Ausnahmegenehmigung müsse zurückgenommen werde und der Fokus stattdessen auf naturnahe Bewirtschaftung gelegt werden. Dem betroffenen Teichwirt könnten zudem andere Flächen angeboten werden, um dem Konflikt aus dem Weg zu gehen.
Der Biber ist in Deutschland streng geschützt. Er galt zeitweilig als fast ausgerottet, inzwischen haben sich die Bestände erholt.