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Intensivpatient durch Ziehen von Beatmungsschlauch getötet

In einem Kölner Krankenhaus soll ein Alkoholkranker einem Krebspatienten im Wahn einen Beatmungsschlauch abgerissen und ihn so getötet haben. Nun beginnt der Prozess gegen ihn.

Von dpa

16.04.2026

Am Landgericht Köln hat ein Prozess gegen einen Mann begonnen, der im Krankenhaus den Beatmungsschlauch eines Patienten abgerissen haben soll (Symbolbild).Rolf Vennenbernd/dpa

Am Landgericht Köln hat ein Prozess gegen einen Mann begonnen, der im Krankenhaus den Beatmungsschlauch eines Patienten abgerissen haben soll (Symbolbild).Rolf Vennenbernd/dpa

© Rolf Vennenbernd/dpa

Ein 32 Jahre alter Mann soll einem Mitpatienten auf einer Intensivstation in Köln den Beatmungsschlauch abgerissen und ihn so getötet haben. Seit Donnerstag steht er wegen heimtückischen Mordes in Köln vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Einsichtsfähigkeit des Mannes wegen alkoholbedingter Verwirrtheit „mit wahnhafter Symptomatik, akustischen Halluzinationen sowie einem Bedrohungserleben“ zur Tatzeit aufgehoben war. 

Laut Anklage war der 32-Jährige wegen seiner Alkoholabhängigkeit Anfang November 2025 auf der Intensivstation eines Kölner Krankenhauses. Das Zimmer habe er sich mit dem späteren Opfer geteilt, das wegen einer Krebserkrankung intensivmedizinisch behandelt wurde. Die Beatmung des Krebspatienten sei mittels einer in die Luftröhre gelegten Kanüle erfolgt. 

Kurz nach Mitternacht am 8. November zog der 32-Jährige laut Anklage den Beatmungsschlauch des Patienten. Trotz der Rettungsmaßnahmen sei der Patient wenig später an Sauerstoffmangel gestorben, was der Beschuldigte billigend in Kauf genommen habe. 

Staatsanwaltschaft schätzt Angeklagten weiter als gefährlich ein 

Wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass auch „in Zukunft von ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vergleichbare, schwere Gewaltdelikte zu erwarten“ sind, durch „die Opfer körperlich oder seelisch erheblich geschädigt werden“ könnten. „Er ist deshalb für die Allgemeinheit gefährlich“, sagte der Staatsanwalt.

Die Staatsanwaltschaft strebt die Unterbringung des Angeklagten in einer Entzugsklinik an. Das Landgericht gab zu Beginn des Prozesses einen rechtlichen Hinweis, wonach am Ende des Prozesses auch eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einer Psychiatrie stehen könne. 

Der Angeklagte äußerte sich nicht. In einer Erklärung seines Verteidigers hieß es aber, dass er seit 2023 regelmäßig Kokain zur Leistungssteigerung konsumiert habe. Im Frühjahr 2024 habe er erstmals Alkohol getrunken und den Konsum binnen eines halben Jahres auf rund einen Liter hochprozentiger alkoholischer Getränke täglich gesteigert. Behandlungen in Entzugskliniken seien in der Folge mehrmals gescheitert. Der Prozess ist mit weiteren drei Verhandlungstagen bis Mitte Mai terminiert.

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