Panorama

IT-Mitarbeiter kopiert Wahlregister – Ermittlung eingestellt

Das Wahlbenachrichtigungsverzeichnis mit den Daten von etwa 430.000 Dresdnern kopierte der 55-Jährige auf einen externen Speicher. Strafrechtlich muss er sich dafür wohl nicht verantworten.

Von dpa

18.11.2025

Gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Stadt Dresden ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Datenschutzdurchführungsgesetz Sachsens. (Archivbild)Robert Michael/dpa

Gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Stadt Dresden ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Datenschutzdurchführungsgesetz Sachsens. (Archivbild)Robert Michael/dpa

© Robert Michael/dpa

Die Ermittlungen gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden wegen des unbefugten Speicherns von rund 270.000 Dateien, darunter das Wahlbenachrichtigungsverzeichnis, sind eingestellt. Der 55-Jährige habe versichert, die Daten niemals außerdienstlich verwendet und sie zu keiner Zeit Dritten überlassen zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. 

Auch habe er keine weiteren Kopien erstellt und die Daten vernichtet. Der Mann führte den Angaben nach eine stressbedingte Fehlleistung als Hintergrund für das Abspeichern der Dateien an, die er nicht näher erklären könne. 

Keine Anhaltspunkte für Datenweitergabe

Diese Angaben waren im Ergebnis der erschöpfend geführten Ermittlungen nicht zu widerlegen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Insbesondere die Löschung der Daten konnten die Ermittler demnach vollständig nachvollziehen. Anhaltspunkte für eine Weitergabe der Daten ergaben sich nicht. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten konnte die Staatsanwaltschaft dem 55-Jährigen nicht nachweisen. Für die Verfolgung eventueller Ordnungswidrigkeiten ist nun der Sächsische Datenschutzbeauftragte zuständig.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion Dresden ermittelten gegen den Mann wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Datenschutzdurchführungsgesetz Sachsens. Er war als Systemadministrator im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen der Stadt unter anderem für das Bürgeramt tätig. 

Daten von 430.000 Wahlberechtigten gespeichert

Von Mai bis Mitte Oktober 2024 soll er unbefugt externe private Speichermedien an dienstliche IT-Technik der Stadt angeschlossen und dabei insgesamt etwa 270.000 Dateien transferiert haben. Auch das komplette Wahlbenachrichtigungsverzeichnis mit Namen, Anschriften und Geburtsdaten von rund 430.000 wahlberechtigten Bürgern Dresdens soll er extern abgespeichert haben.

Den Verdacht des Datenschutzverstoßes stellte die Landeshauptstadt bei regulären Prüfungen zum Umgang mit Daten durch den Eigenbetrieb IT fest, wie es in einer Mitteilung vom November vergangenen Jahres hieß. Die Stadt kündigte dem IT-Techniker und sprach ihm ein Hausverbot aus.

Karte
Das könnte Sie auch interessieren
Der Konsumraum der „Integrativen Drogenhilfe“ liegt in der Niddastraße, einem Brennpunkt der Mainmetropole. (Archivbild) Arne Dedert/dpa
Update -

Panorama

zur Merkliste

Drogenkonsumräume

Vor mehr als 30 Jahren wurde in Frankfurt Deutschlands erster Konsumraum für Drogenabhängige eröffnet. Die Stadt sieht Erfolge.