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Haftstrafen nach Tötung eines Vermieters sind rechtskräftig

Sie erstickten ihren Vermieter mit einer Tüte und zerstückelten die Leiche. Rund fünf Jahre nach der Tat hat der Bundesgerichtshof über die Revisionen von zwei Angeklagten entschieden.

Von dpa

12.11.2025

Nach den Feststellungen des Gerichts erstickten die beiden Verurteilten ihren Vermieter im April 2020 mit einer Plastiktüte. (Archivbild)Sina Schuldt/dpa

Nach den Feststellungen des Gerichts erstickten die beiden Verurteilten ihren Vermieter im April 2020 mit einer Plastiktüte. (Archivbild)Sina Schuldt/dpa

© Sina Schuldt/dpa

Das Urteil des Bremer Landgerichts im Prozess um einen getöteten Vermieter ist rechtskräftig - zwei Angeklagte müssen jahrelang ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Männer verworfen, wie die Pressestelle in Karlsruhe mitteilte. Demnach gab es keine Rechtsfehler zum Nachteil der beiden Deutschen.

Damit muss der eine Mann wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Sein Komplize muss fünfeinhalb Jahre in Haft - wegen Beihilfe zum Totschlag. Bei der Urteilsverkündung des Landgerichts im Juni 2024 wurde ein dritter Angeklagter freigesprochen. 

Nach den Feststellungen des Gerichts töteten die beiden Verurteilten ihren Vermieter im April 2020 im Streit; sie erstickten ihn mit einer Plastiktüte. Die Leiche wurde danach zerstückelt und im Umland von Bremen vergraben. Die Familie des Getöteten und auch die Polizei gingen lange von einem Vermisstenfall aus.

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