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Frankfurt will Schwarzfahren entkriminalisieren

Wer keine Fahrkarte hat und die Strafe dafür nicht bezahlt, kann dafür ins Gefängnis kommen. Die Linke in Frankfurt findet das unverhältnismäßig.

Von dpa

18.09.2025

Wer ohne Fahrschein unterwegs ist, zahlt 60 Euro (Archivbild).Andreas Arnold/dpa

Wer ohne Fahrschein unterwegs ist, zahlt 60 Euro (Archivbild).Andreas Arnold/dpa

© Andreas Arnold/dpa

Frankfurt will Schwarzfahren entkriminalisieren. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt am Donnerstagabend über einen Antrag der Linken ab. Die Partei möchte erreichen, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.

Wenn der Antrag durchkommt, muss der Magistrat den städtischen Verkehrsbetrieben die Weisung erteilen, „auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein zu verzichten“. 

Kein Strafantrag mehr

Schwarzfahren an sich soll aber weiter verboten bleiben. Wer ohne Fahrschein erwischt wird, muss ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 60 Euro bezahlen. Neu ist, dass kein Strafantrag mehr gestellt werden soll. Das heißt, am Ende droht auch keine Ersatzfreiheitsstrafe, falls die Geldstrafe nicht bezahlt wird. 

„Gemessen am angerichteten Schaden ist dies eine unverhältnismäßig schwere Bestrafung“, heißt es in dem nun angenommenen Antrag der Linken. Zudem belaste die Vielzahl an Verfahren Gerichte und Staatsanwaltschaften. 

In anderen Städten bereits umgesetzt

In anderen Städten im Rhein-Main-Gebiet ist eine solche Vorgehensweise bereits beschlossen. In den Landeshauptstädten von Rheinland-Pfalz und Hessen, Mainz und Wiesbaden, wurde dafür schon 2024 beziehungsweise 2023 grünes Licht gegeben. So wurde dies zum Beispiel in Wiesbaden ebenfalls mit der im schlimmsten Fall unverhältnismäßig hohen Strafe für das Schwarzfahren begründet.

Schwarzfahren kann nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden

Der Straftatbestand ist damit aber nicht aus der Welt. Hierfür müsste das Strafgesetzbuch geändert werden. Dort heißt es im Paragrafen 265a: „Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“

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