Filmpark um Einnahmen betrogen - Mitarbeiter verurteilt
Ein ehemaliger Beschäftigter des Filmparks Babelsberg hat seinen Arbeitgeber um einen sechsstelligen Betrag betrogen. Der Mann räumt die Vorwürfe ein. Muss er nun ins Gefängnis?
Ein 52-Jähriger ist am Amtsgericht Potsdam wegen Betruges verurteilt worden. (Archivbild)Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
© Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Filmparks Babelsberg ist wegen Betruges verurteilt worden. Eine Kammer des Amtsgerichtes Potsdam sprach eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen den 52-Jährigen aus. Der Ex-IT-Mitarbeiter des Freizeitparks soll 2023 über mehrere Monate mittels Computerbetruges insgesamt rund 113.000 Euro an Eintrittsgeldern, die online gezahlt wurden, beim Filmpark abgezapft haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Angeklagter: Tat tut mir leid
Der 52-Jährige zeigte sich vor Gericht geständig und reuig. „Alles, was mir zur Last gelegt wird, trifft zu 100 Prozent zu“, sagte er. „Mir tut das unfassbar leid.“ Dass er das Vertrauen seiner Vorgesetzten missbraucht habe, beschäftige ihn noch heute. Ihm sei diese Tat peinlich und unangenehm.„Was soll ich dazu groß sagen.“
Gelder auf anderes Konto umgeleitet
Konkret soll der Mann, der maßgeblich für die Datenverarbeitung im Filmpark zuständig war, Eintrittsgelder auf ein Konto umgeleitet haben. Auf dieses hatte nur er Zugriff. Mit administrativen Befugnissen ausgestattet, hinterlegte er immer wieder eine abweichende Ziel-E-Mail, um den Zahlungsverkehr auf dieses Konto umzuleiten. „Er wollte eine fortlaufende nicht unerhebliche Einnahmequelle“, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor.
Er habe damals das Zahlungssystem eingerichtet, berichtete der Angeklagte. Dabei sei er auf eine Schwäche im System gestoßen. „Da bin ich natürlich auf dumme Ideen gekommen.“
Er habe zu dieser Zeit Schulden gehabt, berichtete er. Über die Zeit sei der Betrug ausgeufert. Nachdem die Schulden abgeglichen waren, habe er auf großem Fuß gelebt. So ging das gesamte Geld für Angel-Ausrüstung, Werkzeug, Essengehen oder Wohnungseinrichtung drauf.
Der Angeklagte kündigte an, seine Schuld anzuerkennen und das Geld als Ratenzahlung zurückzahlen zu wollen. „Das glattzuziehen, wird sehr schwer werden, aber der Wille ist da“, honorierte der Richter. „Ist ihnen das peinlich?“, fragte der Jurist zum Ende des Prozesses. „Ja“, sagte der 52-Jährige.