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CDU-Umweltsenatorin fordert Ausnahmen für Streusalz-Verbot

Soll bei starker Glätte Streusalz erlaubt werden? Senatorin Bonde plädiert für die Möglichkeit von Ausnahme-Erlaubnissen – vor allem für Ältere und Behinderte.

Von dpa

12.01.2026

Senatorin: Bei starkem Glatteis Streusalz erlauben. (Archivbild)Anja Mia Neumann/dpa

Senatorin: Bei starkem Glatteis Streusalz erlauben. (Archivbild)Anja Mia Neumann/dpa

© Anja Mia Neumann/dpa

Bei starker Glatteisgefahr sollte der Einsatz von Streusalz in Berlin nach Meinung von Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) ausnahmsweise erlaubt werden. Bonde forderte vom Abgeordnetenhaus angesichts der aktuellen Glättewarnungen so schnell wie möglich eine gesetzliche Änderung, damit „wir in Fällen von extremer Glätte ausnahmsweise die Verwendung von Tausalz ermöglichen können“.

Derzeit ist nach dem Straßenreinigungsgesetz und dem Naturschutzgesetz die Verwendung von Streusalzen oder anderen Auftaumitteln auf Grundstücken verboten. Ausnahmen gibt es nur für die Stadtreinigung BSR auf besonderen Straßen.

Mit einer Regelung für Ausnahmesituationen könnte „der Glätte auch durch Tausalz zeitlich begrenzt“ begegnet werden, so Bonde. „Damit soll sichergestellt werden, dass gerade auch Ältere und Menschen mit eingeschränkter Mobilität auch bei Winterglätte sicher durch die Stadt kommen.“

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