Panorama

BKA: Vereinzelte Erkenntnisse zu Menschenhandel bei OnlyFans

Das BKA hat vereinzelte Erkenntnisse, dass die Plattform OnlyFans im Bereich Menschenhandel eine Rolle spielt. OnlyFans hält dagegen und verweist auf umfangreiche Schutzmaßnahmen.

Von dpa

23.10.2026

OnlyFans wird vor allem für erotische Inhalte genutzt. (Symbolbild)Alicia Windzio/dpa

OnlyFans wird vor allem für erotische Inhalte genutzt. (Symbolbild)Alicia Windzio/dpa

© Alicia Windzio/dpa

Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) gibt es „vereinzelte Erkenntnisse“, wonach die Plattform OnlyFans mit Menschenhandel und Zwangsprostitution in Verbindung gebracht wird. Konkret teilte das BKA auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Dem BKA liegen vereinzelte Erkenntnisse vor, dass auch die Plattform OnlyFans im Bereich Menschenhandel / Zwangsprostitution eine Rolle spielt.“

OnlyFans verweist auf Schutzmaßnahmen

„OnlyFans toleriert keinerlei Menschenhandel, Zwang oder Ausbeutung. Wir haben umfangreiche Schutzmaßnahmen eingeführt, die die Verifizierung von Creators, die Moderation von Inhalten, die Überwachung von Konten und die Zahlungsabwicklung umfassen“, teilte OnlyFans diesbezüglich der dpa mit. 

Diese sollen laut dem Unternehmen mögliche Ausbeutung erkennen und sicherstellen, dass Creatorinnen und Creator die Kontrolle über ihre Konten behalten. OnlyFans ist eine Abo-Plattform, auf der Creatorinnen und Creator ihre Inhalte gegen Bezahlung anbieten, darunter vor allem sexuell explizite Inhalte.

Mögliche Vorgehensweise

Das BKA beschreibt eine mögliche Vorgehensweise: Betroffene werden zunächst mit vermeintlich lukrativen Jobs, finanziellen Vorteilen oder der sogenannten Loverboy-Methode angesprochen. Im weiteren Verlauf werden sie mit psychischer oder physischer Gewalt unter Druck gesetzt, sexuelle Handlungen auf der Plattform vorzunehmen. Oftmals, so das BKA, behalten die Täter die Einnahmen und geben nur einen kleinen Teil davon an die Betroffenen weiter.

Es gebe keinen Beleg dafür, dass diese Aktivität auf OnlyFans stattfinde, teilte OnlyFans mit. Wenn Bedenken auftreten, gehe man ihnen nach und ergreife angemessene Maßnahmen, einschließlich der Sperrung von Konten und Auszahlungen.

Das BKA betont, dass auch andere Plattformen für Fälle von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung relevant sein können - OnlyFans sei dabei nicht die Einzige. Generell sei festzustellen, dass die fortschreitende digitale Dimension des Menschenhandels die Arbeitsweise von Menschenhändlern auch weiterhin stark beeinflusst.

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