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Wird doch noch geschunkelt? - Wirbel um Mainzer Oktoberfest

Die Stadt untersagt die Öffnung des Festzeltes wegen fehlender Unterlagen und sieht sich von einem Gerichtsbeschluss bestätigt. Doch ist das letzte Wort wirklich schon gesprochen?

Von dpa

06.10.2026

Gibt es in diesem Jahr ein Oktoberfest in Mainz oder nicht? (Symbolbild)Andreas Arnold/dpa

Gibt es in diesem Jahr ein Oktoberfest in Mainz oder nicht? (Symbolbild)Andreas Arnold/dpa

© Andreas Arnold/dpa

Wirklich kein „Ozapft is“ in Mainz oder doch noch? Das Oktoberfest auf dem Mainzer Messegelände sorgt in diesem Jahr für Schlagzeilen, ohne dass auch nur eine Maß verkauft worden ist. Zunächst hatte die Stadt die Nutzung des Festzeltes wegen fehlender Unterlagen untersagt. Als das Verwaltungsgericht Mainz dann auch noch einen Eilantrag dagegen ablehnte, schien die Angelegenheit endgültig entschieden. Nun aber heißt es vom Veranstalter und vom Gaststättenverband Dehoga, alle Unterlägen lägen vor, ein sicheres Mainzer Oktoberfest 2026 sei noch möglich.

Der Dehoga und der Geschäftsführer der Messegesellschaft Mainz wollen am Mittwoch (7. Oktober) auf dem Gelände im Stadtteil Hechtsheim neue Unterlagen und Gutachten vorlegen. Aus denen soll hervorgehen, dass das Festzelt standsicher ist und alle Anforderungen an den Brandschutz erfüllt.

„Fliegender Bau“ oder nicht?

Eine zentrale Frage in der Angelegenheit ist, ob das Zelt ein „fliegender Bau“ ist, also ein Bau, der für eine Veranstaltung auf- und wieder abgebaut wird. Für solche Bauten gelten weniger strenge Anforderungen, es braucht keinen Bauantrag. Nach Überzeugung der Stadt handelt es sich nicht um einen solchen, sondern um eine Versammlungsstätte, die seit vielen Jahren besteht, um eine dauerhafte, ortsfeste bauliche Anlage. Dafür nötige Anträge und Nachweise hätten nicht vorgelegen, heißt es von der Kommune. 

Auch das Verwaltungsgericht befand, ein fliegender Bau sei hier nicht anzunehmen. So steht es in dem Beschluss vom Montag. Rechtskräftig ist der noch nicht, es kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz eingelegt werden. Das sei bislang jedoch nicht erfolgt, hieß es am Abend vom OVG. 

Der Konflikt um das Festzelt hat eine längere Vorgeschichte. Schon 2025 hatte das Bauamt nach Stadtangaben das Oktoberfest nur unter strengen Auflagen und Bedingungen „als letztmalige Übergangslösung geduldet“. Dem Veranstalter sei mitgeteilt worden, dass eine weitere Duldung der Übergangslösung nicht möglich sein werde. 

Es sollte es am 8. Oktober losgehen

Dehoga-Präsident Gereon Haumann sagte, der Veranstalter habe zunächst vorgehabt, in diesem Jahr das Zelt eines Dritten aufzustellen. Der habe dann aber abgesagt, daraufhin habe sich der Veranstalter doch für das eigene Zelt - 6.050 Quadratmeter groß mit rund 5.000 Sitzplätze - entschieden. 

Eine frühere Einreichung eines Brandschutzgutachtens dafür sei gar nicht möglich gewesen, weil ein solches Gutachten erst erstellt werden könne, wenn das Zelt samt Inneneinrichtung stehe. Als es so weit gewesen sei, sei begutachtet worden. „Das Brandschutzgutachten kommt resümierend zum Ergebnis: „keine Bedenken“ gegen die Ausrichtung des Mainzer Oktoberfests in diesem Festzelt“, hieß es in einer Dehoga-Mitteilung. 

Die Stadt teilte am Abend auf Anfrage mit: „Der Landeshauptstadt Mainz liegt mit Stand vom 6. Oktober 2026, 17.00 Uhr, weiterhin kein Bauantrag vor.“ Deshalb bestehe kein Grund für eine erneute Bewertung der Sach- und Rechtslage. Die Nutzung des vorgesehenen Festzeltes bleibe untersagt. 

Klar ist, die Zeit drängt, eigentlich sollte das Oktoberfest an diesem Donnerstag (8. Oktober) losgehen. Auf der Internetseite des Festes hieß es zunächst: „Wir befinden uns derzeit noch in der Klärung des weiteren Vorgehens und melden uns bei euch, sobald uns neue Informationen vorliegen.“

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