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Was Sie zu den Kommunalwahlen wissen müssen

Wer kann wen wählen? Was können Kommunalpolitiker entscheiden? Was bedeutet Kumulieren und Panaschieren? Antworten auf Fragen rund um die hessischen Kommunalwahlen am 15. März.

Von Jens Albes, dpa

22.02.2026

Am 15. März wählt Hessen wieder seine Kommunalpolitiker. Michael Brandt/dpa

Am 15. März wählt Hessen wieder seine Kommunalpolitiker. Michael Brandt/dpa

© Michael Brandt/dpa

Fast 4,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger können in Hessen am 15. März erstmals seit fünf Jahren wieder ihre Gemeinde- und Kreisparlamente bestimmen. Neben gut 4,2 Millionen Deutschen dürfen bei den Kommunalwahlen in drei Wochen auch rund 430 000 EU-Ausländer ihre Kreuzchen machen.

Wer wird gewählt?

Am 15. März geht es laut Landeswahlleitung um die Mandate in den 21 Kreistagen sowie den kommunalen Parlamenten von 421 Städten und Gemeinden. Hessens größtes Kommunalparlament ist gegenwärtig die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt mit 93 Abgeordneten. 

Frankfurt hat Hessens größtes Kommunalparlament. Auch der Stimmzettel dieser Kommune ist groß.Michael Brandt/dpa

Frankfurt hat Hessens größtes Kommunalparlament. Auch der Stimmzettel dieser Kommune ist groß.Michael Brandt/dpa

© Michael Brandt/dpa

Zudem sind gleichzeitig am 15. März die Wahlen der Ausländerbeiräte und rund ein Dutzend Bürgermeisterwahlen geplant, darunter auch die Kür des Oberbürgermeisters in der erst seit Anfang 2026 kreisfreien Stadt Hanau. 

Was können Kommunalpolitiker entscheiden?

Es geht um den Alltag im Umfeld der Bürgerinnen und Bürger in ihren Wohnorten. Kommunalpolitiker entscheiden etwa darüber, ob eine marode Schule renoviert wird, ein neuer Bus fährt oder ein sanierungsbedürftiges Schwimmbad wegen Finanznot geschlossen wird.

Wie wird gewählt?

Bei Kommunalwahlen haben die Hessinnen und Hessen besonders viele Möglichkeiten. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Sitze etwa im Ortsbeirat, Gemeinderat oder Kreistag gibt. Die Stimmen können an beliebige Kandidaten auf verschiedenen Wahllisten vergeben werden. 

Das Verteilen der Stimmen auf unterschiedliche Wahlvorschläge heißt Panaschieren. Bis zu drei Stimmen für einen einzelnen Bewerber sind möglich. Dieses Anhäufen von Stimmen wird als Kumulieren bezeichnet.

Erst Kreuzchen machen, dann ab in die Wahlurne mit dem Stimmzettel. Michael Brandt/dpa

Erst Kreuzchen machen, dann ab in die Wahlurne mit dem Stimmzettel. Michael Brandt/dpa

© Michael Brandt/dpa

Das auch für Wahlen zuständige Statistische Landesamt in Wiesbaden erklärt: „Wählerinnen und Wähler können sowohl panaschieren als auch kumulieren, nur darf die Gesamtstimmenanzahl nicht überschritten werden.“

Gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde? 

Nein. Diese Hürde gilt bei Landtags- und Bundestagswahlen. 

Können Bürger auch komplette Wahllisten wählen? 

Ja. Sie müssen nur ein sogenanntes Listenkreuz machen. Dabei können sie sogar einzelne Kandidatinnen von der gewählten Liste streichen. Diese bekommen somit keine Stimme. 

Wie alt müssen Wähler mindestens sein? 

In manchen Bundesländern dürfen auch 16- und 17-Jährige bei Kommunalwahlen ihre Kreuzchen machen. Hessen hält jedoch am Wahlalter ab 18 fest. Dagegen regt sich immer wieder Kritik. Dass 16- und 17-Jährige auch in Hessen bei der Europawahl im Juni 2024 teilnehmen konnten, war für das Land bislang eine Ausnahme, die der Bundestag deutschlandweit beschlossen hatte.

Was ist diesmal neu?

Auch wohnungslosen Menschen wird erstmals das kommunale Wahl- und Stimmrecht gewährt. Bei öffentlichen Bekanntmachungen von Kandidatinnen und Kandidaten werden keine Privatadressen mehr veröffentlicht, um sie besser vor Anfeindungen zu schützen. Diese haben sich in den vergangenen Jahren bei Lokalpolitikern gehäuft - besonders in den sozialen Medien.

Was sagt eine Umfrage?

Laut einem im Januar veröffentlichten repräsentativen „Stimmungstrend“ des Meinungsforschungsinstituts dimap läge die CDU klar vorn. Sie bekäme landesweit 33 Prozent der Stimmen, wie das von Hessens CDU beauftragte Bonner Unternehmen mitteilte - nach 28,5 Prozent bei den früheren Kommunalwahlen 2021.

Große Fotos, kurze Botschaften: Ein Teil der Wahlplakate richtet sich an Autofahrerinnen und Autofahrer. Michael Brandt/dpa

Große Fotos, kurze Botschaften: Ein Teil der Wahlplakate richtet sich an Autofahrerinnen und Autofahrer. Michael Brandt/dpa

© Michael Brandt/dpa

Die SPD würde von 24 Prozent vor fünf Jahren auf nun 16 Prozent abstürzen, die AfD hingegen von 6,9 auf 18 Prozent deutlich zulegen. 14 Prozent bekämen jetzt die Grünen laut der Umfrage - nach 18,4 Prozent im Jahr 2021. Die Linke würde leicht zulegen von damals 4 auf jetzt 5 Prozent. Dimap hatte im Januar hessenweit 1.007 Wahlberechtigte befragt. 

Könnte die Wahlbeteiligung steigen? 

Bei derselben Umfrage im Januar bejahten 76 Prozent die Frage, ob sie am 15. März wählen würden - und weitere 11 Prozent antworteten: „eher ja“. Vor fünf Jahren hatte die Wahlbeteiligung in Hessens Kommunen bei lediglich 50,4 Prozent gelegen. 

Auch in digitalen Zeiten spielen Plakate im Wahlkampf noch eine große Rolle. Michael Brandt/dpa

Auch in digitalen Zeiten spielen Plakate im Wahlkampf noch eine große Rolle. Michael Brandt/dpa

© Michael Brandt/dpa

Wahlumfragen sind generell mit Unsicherheiten behaftet. Nachlassende Parteibindungen und immer kurzfristigere Wahlentscheidungen erschweren den Meinungsforschungsinstituten die Gewichtung der erhobenen Daten. Grundsätzlich spiegeln Umfragen nur das Meinungsbild zum Zeitpunkt der Befragung wider und sind keine Prognosen auf den Wahlausgang.

Was ändert sich nach einem spektakulären Gerichtsurteil zur Wahl?

Wohl nichts unmittelbar für die Wähler. Laut dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden verstößt das von Schwarz-Rot in Hessen ursprünglich vorgesehene neue Sitzverteilungsverfahren nach d’Hondt gegen die Landesverfassung. Seine Nachteile für kleine Parteien sind demnach zu groß. Das bedeutet die Rückkehr zum seit fast seit einem halben Jahrhundert angewandten sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren. Laut Schwarz-Rot ist auch dies technisch schon entsprechend programmiert gewesen und daher kein größeres organisatorisches Problem.

Vergebens hat die Landesregierung zuvor argumentiert, das Hare-Niemeyer-Verfahren könne eine Zersplitterung der Kommunalparlamente teils in Kleinstfraktionen fördern. Laut Experten werden mit d’Hondt größere Parteien - wie etwa CDU und SPD - etwas begünstigt.

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