Vorsorge-Untersuchungen auch für Jugendliche
Neun Untersuchungen beim Kinderarzt sind in Hessen Pflicht. Die Jugenduntersuchung bleibt freiwillig, soll aber mehr genutzt werden.
Vor den Untersuchungsterminen bekommen die Eltern einen Brief. (Symbolfoto)Friso Gentsch/dpa
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Das Land Hessen will erreichen, dass mehr Eltern mit ihren Kindern zur Jugendvorsorge-Untersuchung J1 gehen. Um die Teilnahmequote zu steigern, sollen die Familien künftig persönlich eingeladen werden. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der AfD hervor.
Nach der Geburt eines Kindes müssen Eltern in Hessen mindestens neun Untersuchungen bei einem Kinderarzt wahrnehmen. Die Untersuchungspflicht wurde in Hessen 2008 eingeführt. Die erste dieser sogenannten U-Untersuchungen findet direkt nach der Geburt statt, die letzte mit sechs Jahren.
Ziel: Krankheiten und Defizite früh erkennen
Ab der U4 werden Eltern per Brief persönlich eingeladen. Erscheinen sie nicht, werden sie schriftlich gemahnt. Kommen sie immer noch nicht, wird das Jugendamt informiert. Die Untersuchungen dienen der Früherkennung von gesundheitlichen Auffälligkeiten und Krankheiten, wie das hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege erklärt.
2024 nahmen laut Ministerium 100 Prozent aller Kinder an der U4 teil. Bei U8 und U9 liegt die Teilnahme noch immer über 95 Prozent. Vor Einführung der Untersuchungspflicht waren es laut Ministerium nur 85 Prozent gewesen.
J1 zwischen 12 und 14 Jahren
Laut Ministerium ist geplant, künftig Eltern auch zur Vorsorgeuntersuchung J1 einzuladen. Sie ist für Kinder zwischen 12 und 14 Jahren gedacht. „Es ist damit zu rechnen, dass bereits dadurch die Teilnahmequote spürbar erhöht werden kann“, teilte Ministerin Diana Stolz (CDU) mit. „Die Teilnahme an der Untersuchung erfolgt weiterhin auf freiwilliger Basis, eine Verpflichtung ist nicht vorgesehen.“
Um die Lücke zwischen U9 und J1 zu schließen, gibt es zwei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: die U10 im Alter von sieben bis acht Jahren und U11 im Alter von neun bis zehn Jahren. Sie sind keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten werden allerdings von vielen Kassen übernommen.