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Vier Bewerber bei Wiederholungswahl in Strausberg

Verdacht der Wahlfälschung, Einsprüche, Wiederholungswahl: In Strausberg wird in einem neuen Anlauf über das Bürgermeisteramt entschieden. Wer bekommt jetzt die meisten Stimmen der Bürger?

Von dpa

20.09.2026

Am Sonntag, 20. September, steht die Wiederholungswahl für das Bürgermeisteramt in Strausberg an. (Symbolbild)Patrick Pleul/dpa

Am Sonntag, 20. September, steht die Wiederholungswahl für das Bürgermeisteramt in Strausberg an. (Symbolbild)Patrick Pleul/dpa

© Patrick Pleul/dpa

In Strausberg wird an diesem Sonntag (8.00 Uhr) die Bürgermeisterwahl wiederholt. Knapp 23.000 Wahlberechtigte sind in der 28.000-Einwohner-Stadt im Landkreis Märkisch-Oderland östlich von Berlin zur Stimmabgabe aufgerufen. 

Die Wiederholung ist nötig, weil die vorherige Wahl nach Manipulationsvorwürfen und mehreren Wahleinsprüchen für ungültig erklärt worden war. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Wahlfälschung inzwischen ein.

Vier Kandidaten bei Wiederholungswahl

Bei der neuen Abstimmung treten jetzt vier Bewerber an. Erneut kandidieren die parteiunabhängige Einzelbewerberin und kaufmännische Klinikleiterin Annette Binder sowie der Gewerkschaftssekretär Knut-Sören Steinkopf für die Linke. Neu ins Rennen gehen der Sachgebietsleiter im Finanzamt Strausberg, Stephan Blumenthal, und der Unternehmensgeschäftsführer Robert Krause - beide als Einzelbewerber. Eine mögliche Stichwahl ist für den 11. Oktober vorgesehen.

Die Kandidatin Binder hatte die später annullierte Stichwahl im März mit 60,8 Prozent gegen Patrick Hübner gewonnen und war rund vier Wochen lang Bürgermeisterin. Ihr damaliger Konkurrent Patrick Hübner tritt bei der Wiederholungswahl nicht mehr an. 

Ermittlungen erhärten Verdacht nicht 

Es waren nach der vorherigen Wahl unter anderem Vorwürfe zu Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl erhoben worden. Dabei ging es auch um das Postfach der Stadt für Wahlbriefe in einer Postfiliale des damaligen Kandidaten Hübner, gegen den die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelte. Das Verfahren wurde eingestellt. 

Ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten lasse sich nicht begründen, hieß es. Ausgangspunkt des Ermittlungsverfahrens war eine Strafanzeige des Landkreises Märkisch-Oderland gegen unbekannt.

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