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Verfahren gegen DHL-Blockierer muss neu aufgerollt werden

Ein Verfahren gegen vier Klimaaktivisten, die 2021 das DHL-Frachtkreuz am Flughafen Leipzig-Halle blockierten, wird neu aufgerollt. Das OLG gibt damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt.

Von dpa

27.03.2026

Das Oberlandesgericht Dresden hat ein Verfahren gegen Blockierer des DHL-Luftkreuzes an das zuständige Amtsgericht zurückgewiesen. (Archivbild) Robert Michael/dpa

Das Oberlandesgericht Dresden hat ein Verfahren gegen Blockierer des DHL-Luftkreuzes an das zuständige Amtsgericht zurückgewiesen. (Archivbild) Robert Michael/dpa

© Robert Michael/dpa

Ein Verfahren gegen vier Teilnehmer einer Sitzblockade am DHL-Frachtkreuz im Sommer 2021 muss neu aufgerollt werden. Das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) gab einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Leipzig statt und hob ein Freispruch-Urteil des Amtsgerichtes Eilenburg auf. 

Die Betroffenen, die zur Revisionsverhandlung nicht persönlich erschienen waren und sich von ihren Verteidigern vertreten ließen, waren vor gut einem Jahr in Eilenburg vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte eine sogenannte Springrevision ein, womit die nächste Distanz übersprungen wurde und das Verfahren nun in beschleunigter Form am OLG landete.

DHL machte anfangs Millionenschaden geltend

Die Beschuldigten - zwei Frauen und zwei Männer - hatten am 9. Juli 2021 als Klimaaktivisten mit 50 weiteren Personen an einem Kreisverkehr eine Zufahrt zum Terminal des Logistikunternehmens DHL am Flughafen Leipzig-Halle blockiert. Im Kern ging es um Protest gegen eine Erweiterung des Flughafens und eine Ausdehnung der Nachtflugerlaubnis. Durch die Blockade konnten mehrere Lastkraftwagen ihre Fracht erst verspätet abladen. DHL machte anfangs einen Millionenschaden geltend und verklagte die Teilnehmer der Blockade auf 84.000 Euro Schadenersatz. Später bot das Unternehmen einen Vergleich und korrigierte auch die Höhe des angeblich erlittenen Schadens.

Hätten die Lkw der Blockade ausweichen können?

In der Erörterung des Falles ging es auch am Freitag darum, ob die Lastkraftwagen in dem Kreisverkehr weiterfahren und eine andere Ausfahrt hätten nutzen können oder nicht. Die Verteidigung machte unter anderem auf das Recht der Versammlungsfreiheit aufmerksam und sah für die Lkw-Fahrer auch die Möglichkeit, dass sie eine andere Ausfahrt hätten wählen können.

Urteil der ersten Instanz weist handwerkliche Fehler auf 

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Ende der Revisionsverhandlung, das Verfahren an einen anderen Strafrichter in Eilenburg zurückzuverweisen. Dem gab das OLG statt. Das Urteil aus Eilenburg entspreche rein formal „handwerklich“ nicht den Anforderungen, hieß es unter anderem. Die zentrale Frage, ob im besagten Fall eine Nötigung vorliegt, ließ das Gericht offen. 

Eine Gruppe von Unterstützern der Blockade, von denen einige auch zum Revisionsverfahren angereist waren, kritisierten die Entscheidung. „Die Frage, ob unser Protest richtig war, stellt sich aufgrund der voranschreitenden Klimakrise für uns nicht“, erklärte Alex Schäfer von der Kampagne. 

Aktivistin: Der Kampf gegen die Klimakreise lässt sich nicht auflösen

In der Erklärung kam zudem eine der Beschuldigten zu Wort: Nun müssten sie und die anderen wegen „formaljuristischem Kleinklein eine Extrarunde drehen“. „Für uns bleibt die Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens. Das zeigt die Absurdität: Ein Freispruch gegen Aktivistinnen und Aktivisten lässt sich auflösen – der Kampf gegen die Klimakrise nicht.“

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