Tierseuche unter Kontrolle: Auflagen für Geflügelhalter weg
Erleichterung für Geflügelhalter: Nach schweren Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit fällt ein Teil der Beschränkungen in Dahme-Spreewald weg.
Geflügel darf in Dahme-Spreewald weitgehend wieder nach draußen. Auflagen wie die Stallpflicht sind aufgehoben. (Symbolbild)Soeren Stache/dpa
© Soeren Stache/dpa
Nach den Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit im Landkreis Dahme-Spreewald können Geflügelhalter ein Stück weit aufatmen: Ein Teil der Einschränkungen wie die Stallpflicht ist aufgehoben. Der Landkreis Dahme-Spreewald war in Brandenburg besonders stark von der Geflügelkrankheit betroffen. Jetzt hat sich die Lage entspannt.
Die Stallpflicht rund um die Ausbruchsorte der Krankheit in Bestensee und Königs Wusterhausen gilt ab 23. Mai nicht mehr, wie die Behörde mitteilte. Allerdings sind im gesamten Landkreis Veranstaltungen mit Geflügel wie Ausstellungen weiterhin verboten.
Die Behörde sprach von einem Tierseuchengeschehen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß und einer Mammutaufgabe für die Kontrolleure der Geflügelhaltungen. Der für das Veterinärwesen zuständige Dezernent Stefan Wichary sagte: „Nach fast drei Monaten intensiver Tierseuchenbekämpfung ist die Aufhebung von den Restriktionszonen ein wichtiger Schritt in Richtung Normalisierung.“ Dies sei möglich, da seit dem 7. April keine weiteren Seuchenausbrüche festgestellt worden seien.
Aufgrund der Tierseuche mussten hunderttausende Tiere in Geflügelställen in Brandenburg getötet werden. Die betroffenen Betriebe im Landkreis Dahme-Spreewald dürfen ihre Anlagen bislang noch nicht wieder mit Tieren belegen. Zudem gelten Beschränkungen durch eine Überwachungszone weiterhin bei Wolzow - dies sei eine Folge eines Ausbruchs im benachbarten Oder-Spree-Kreis.
Alle Geflügelhalter sollen im Landkreis Dahme-Spreewald nach wie vor erhöhte Vorsichts- und Hygienemaßnahmen einhalten. So soll etwa Futter, Einstreu und Wasser nicht für Wildvögel zugänglich sein.
Zuletzt trat die Krankheit 1996 in Deutschland auf. Wie genau das Virus in die Ställe kommt, ist unklar. In Deutschland gilt eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit.