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Tagesvater wegen Missbrauchs zu langer Haftstrafe verurteilt

Dutzendfach soll ein Tagesvater ihm anvertrauten Kindern sexualisierte Gewalt angetan haben. Nun ist das Urteil gefallen.

Von dpa

03.07.2026

Muss der ehemalige Tagesvater nach seiner Haftstrafe auch in Sicherungsverwahrung? Darüber entscheidet das Stuttgarter Landgericht. (Archivbild)David Nau/dpa

Muss der ehemalige Tagesvater nach seiner Haftstrafe auch in Sicherungsverwahrung? Darüber entscheidet das Stuttgarter Landgericht. (Archivbild)David Nau/dpa

© David Nau/dpa

Weil er ihm anvertraute Kinder über Jahre vielfach schwer sexuell missbraucht haben soll, muss ein ehemaliger Tagesvater aus der Nähe von Stuttgart für viele Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn zu neun Jahren und sechs Monaten Haft. Zudem ordnete das Gericht an, dass der Mann nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 53 Jahre alte Mann aus dem Rems-Murr-Kreis hatte die Vorwürfe am ersten Prozesstag eingeräumt. „Alles, was mir vorgeworfen wird, stimmt“, sagte der ehemalige Tagesvater. Das, was er den Kindern angetan habe, könne er nicht mehr gutmachen.

Der Mann soll seit 2020 in zahlreichen Fällen sexuelle Handlungen an oder vor den von ihm betreuten Mädchen und Jungen vorgenommen haben. Auch soll er die Kinder aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an ihm zu vollziehen. Die Opfer des Mannes waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 0 und 12 Jahre alt, aber überwiegend Kleinkinder.

Auch gegen den Sohn wird ermittelt

Auch soll der 53-Jährige Bilder und Videos, die Missbrauch von Kindern zeigen, erstellt, besessen und geteilt haben. Zudem soll er nichts unternommen haben, als sein Sohn die Kinder ebenfalls in mehreren Fällen missbrauchte. Insgesamt warf die Staatsanwaltschaft dem Mann 45 Fälle vor. Der Sohn wird gesondert verfolgt. Die Ermittlungen dauern einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge weiter an.

Die Ermittler waren dem Mann nach früheren Angaben mit Hilfe bayerischer Strafverfolgungsbehörden auf die Schliche gekommen – im Rahmen von Ermittlungen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk, über das der Mann laut Anklage Missbrauchsdarstellungen von Kindern ausgetauscht haben soll.

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