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Sexualstraftäter nach Moldau ausgeliefert

Vor gut einem Jahr verurteilte ein Gericht in Moldau den Mann zu 15 Jahren Haft. Um der Strafe zu entkommen, versuchte er, in Deutschland unterzutauchen. Doch die Polizei kam ihm auf die Spur.

Von dpa

24.08.2026

Für Auslieferungsverfahren ist in Sachsen die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig. (Archivbild)Robert Michael/dpa

Für Auslieferungsverfahren ist in Sachsen die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig. (Archivbild)Robert Michael/dpa

© Robert Michael/dpa

Ein 32-jähriger verurteilter Sexualstraftäter ist aus Sachsen in die Republik Moldau ausgeliefert worden. Der Mann wurde vor knapp zwei Wochen am Frankfurter Flughafen den moldauischen Behörden übergeben, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte. 

Der Mann war nach seiner Verurteilung im Sommer 2025 zu einer 15-jährigen Haftstrafe wegen Menschenhandels mit Kindern und Kinderpornografie in Deutschland untergetaucht. Eigenen Angaben zufolge soll er sich in Berlin aufgehalten haben. 

Festnahme in Löbau

Er wurde mittels internationaler Fahndung über Interpol gesucht. Die Bundespolizei nahm ihn im vergangenen Februar auf einem Parkplatz in Löbau (Landkreis Görlitz) fest. Seitdem befand sich der 32-Jährige in Auslieferungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden erklärte die Auslieferung am 17. Juni für zulässig. 

Laut moldauischem Urteil zwang der Mann zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 zwei 14-Jährige mit Täuschungen und Drohungen zur Übersendung sexualbezogener Fotos. Eine 14-Jährige brachte er demnach zu sexuellen Handlungen gegen ihren Willen. Diese Taten wären laut Generalstaatsanwaltschaft auch nach deutschem Strafrecht als sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte strafbar.

Rund 100 Auslieferungen aus Sachsen in anderthalb Jahren

Wird eine Person in Sachsen festgenommen, nach der international gefahndet wird, prüft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden den Fall. Über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet das Oberlandesgericht Dresden. Wird eine Auslieferung bewilligt, wird die Person an die Behörden des betreffenden Staates übergeben. Vom 1. Januar 2025 bis 18. Juli 2026 wurden laut vorherigen Angaben der Generalstaatsanwaltschaft 102 international gesuchte oder verurteilte Straftäter aus Sachsen ins Ausland ausgeliefert.